Zunächst haben Gehwege Vorrang

Beim Straßenbau konzentriert sich Neustadt im nächsten Jahr auf Arbeiten an Bundes- und Kreisstraße

Einstimmig hat das Neu­städter Stadtparlament die aktuelle „Prioritäten­liste für den überörtlichen Straßenbau“ beschlossen.

von Michael Rinde

Neustadt. Gleich zweimal ste­hen im nächsten Jahr Geh­wegsanierungen im Neustäd­ter Stadtgebiet auf der Priori­tätenliste. Beide hängen mit Fahrbahnarbeiten an überge­ordneten Straßen zusammen: bei der Kreisstraße 15 (Wieraer Straße) und beim ersten Sanie­rungsabschnitt der Bundesstra­ße 454 in der Kernstadt. In bei­den Fällen werden Anlieger für die Gehwegerneuerungen be­teiligt. Wie Bürgermeister Tho­mas Groll (CDU) auf Nachfrage dieser Zeitung erläuterte, tragen Anwohner der B 454 dabei 50 Prozent der Gehwegskosten, die der Kreisstraße 15 sogar 75 Pro­zent. Für die Fahrbahnsanie­rungen sind bei diesen beiden Straßen keine Anliegergebüh­ren fällig.

Warum die unterschiedlich hohen Anliegergebührensätze in diesen beiden Fällen? „Weil die Bürgersteige bei der Hindenburgstraße eine innerörtli­che Verkehrsbedeutung haben“, sagt Groll, der sich dabei auf ei­ne Empfehlung des hessischen Städte- und Gemeindebun­des bezieht. Hinter dem Begriff „Innerörtliche Verkehrsbedeu­tung“ steht für den Städte- und Gemeindebund die besonde­re „Zubringerfunktion“ dieser Gehwege für verschiedene Ein­richtungen und zu Wohngebieten an der Bundesstraße. Das gilt für die Bürgersteige an der Wieraer Straße so nicht. Groll will alle Anlieger in den nächs­ten Tagen anschreiben und über die bisher bekannten Fakten in­formieren. Anliegerversamm­lungen soll es erst geben, wenn die Sanierungspläne für die je­weiligen Fahrbahnen und Geh­wege bekannt sind.

Wie viel die Bürgersteigsa­nierungen Stadt und Anlieger überhaupt kosten werden, ist ebenso wie bei den Fahrbahn­arbeiten noch nicht beziffert. Hessen Mobil Marburg, das im Auftrag von Bund und Kreis sa­nieren wird, hat noch keine Kos­tenschätzungen erstellt.

Gutachten entscheidet über Arbeitsumfang

Es fehlt bei den Fahrbahnen noch ein notwendiges Gut­achten zum genauen Straßen­zustand. Erst dann wird auch entschieden, ob ein Abfräsen der Fahrbahndecke reicht oder ob die B 454 vielleicht teilwei­se sogar grunderneuert wer­den muss. Dies erläuterte Hes­sen Mobil-Sprecherin Sonja Lecher gegenüber der OP. Noch ist auch nicht klar, wann die Bau­arbeiten im ersten Abschnitt der B 454 in Neustadt beginnen wer­den. Geplant ist, mit einem Ab­schnitt zwischen der Einmün­dung Querallee bis zur Innen­stadt anzufangen.

Groll sieht ebenso wie Hessen Mobil, dass die Schäden an den jeweiligen Fahrbahnen eine Sa­nierung nötig machen. Doch er will einen anderen Grund für die jetzt angekündigten Stra­ßenarbeiten „nicht grundsätz­lich ausschließen.“ Gemeint ist ein mögliches Ende der A 49 bei Schwalmstadt für lange Zeit oder gar auf Dauer.

Als ein Argument für seine Annahme führt Groll die Fahr­bahnsanierungen an der B 454 in Wiera wie auch in Stadtallen­dorf in der jüngeren Vergangen­heit an. Es dürfe aber nicht sein, dass Neustadts Straßen zu „Au­tobahnzubringern werden.“

Er erneuerte gegenüber der OP seine Forderung, dass im Fal­le des A 49-Endes bei Schwalm­stadt rechtzeitig „verkehrslen­kende Maßnahmen“ getroffen werden müssten.

Eines ist bereits klar: Der Wunsch aus Neustadt, die B 454 bei der Sanierung mit lärmdämpfenden Flüsterasphalt auszustatten, geht laut Hessen Mobil nicht in Erfüllung.

Folgende, mit den Ortsbeirä­ten erörterte Straßenprojekte stehen außerdem auf der ak­tualisierten Prioritätenliste:

für 2015: Herstellung der Straße Heidental, Fertigstel­lung Tiefer Graben und wei­tere Bürgersteigsanierungen an der B 454 (alles Kernstadt);

2016: dritter Abschnitt Geh­wegsanierungen an der B 454;

2017: grundhafte Erneue­rung von Neue Straße/Quer­straße (Momberg);

2018: grundhafte Erneue­rung der Straßen Zum Engel­hain, Hegeholz und An den Schuleichen (Mengsberg);

2019: Fertigstellung der Er­schließungsarbeiten Wil­helmshöhe/Weinberger­grund in Speckswinkel