Beim Straßenbau konzentriert sich Neustadt im nächsten Jahr auf Arbeiten an Bundes- und Kreisstraße
Einstimmig hat das Neustädter Stadtparlament die aktuelle „Prioritätenliste für den überörtlichen Straßenbau“ beschlossen.
von Michael Rinde
Neustadt. Gleich zweimal stehen im nächsten Jahr Gehwegsanierungen im Neustädter Stadtgebiet auf der Prioritätenliste. Beide hängen mit Fahrbahnarbeiten an übergeordneten Straßen zusammen: bei der Kreisstraße 15 (Wieraer Straße) und beim ersten Sanierungsabschnitt der Bundesstraße 454 in der Kernstadt. In beiden Fällen werden Anlieger für die Gehwegerneuerungen beteiligt. Wie Bürgermeister Thomas Groll (CDU) auf Nachfrage dieser Zeitung erläuterte, tragen Anwohner der B 454 dabei 50 Prozent der Gehwegskosten, die der Kreisstraße 15 sogar 75 Prozent. Für die Fahrbahnsanierungen sind bei diesen beiden Straßen keine Anliegergebühren fällig.
Warum die unterschiedlich hohen Anliegergebührensätze in diesen beiden Fällen? „Weil die Bürgersteige bei der Hindenburgstraße eine innerörtliche Verkehrsbedeutung haben“, sagt Groll, der sich dabei auf eine Empfehlung des hessischen Städte- und Gemeindebundes bezieht. Hinter dem Begriff „Innerörtliche Verkehrsbedeutung“ steht für den Städte- und Gemeindebund die besondere „Zubringerfunktion“ dieser Gehwege für verschiedene Einrichtungen und zu Wohngebieten an der Bundesstraße. Das gilt für die Bürgersteige an der Wieraer Straße so nicht. Groll will alle Anlieger in den nächsten Tagen anschreiben und über die bisher bekannten Fakten informieren. Anliegerversammlungen soll es erst geben, wenn die Sanierungspläne für die jeweiligen Fahrbahnen und Gehwege bekannt sind.
Wie viel die Bürgersteigsanierungen Stadt und Anlieger überhaupt kosten werden, ist ebenso wie bei den Fahrbahnarbeiten noch nicht beziffert. Hessen Mobil Marburg, das im Auftrag von Bund und Kreis sanieren wird, hat noch keine Kostenschätzungen erstellt.
Gutachten entscheidet über Arbeitsumfang
Es fehlt bei den Fahrbahnen noch ein notwendiges Gutachten zum genauen Straßenzustand. Erst dann wird auch entschieden, ob ein Abfräsen der Fahrbahndecke reicht oder ob die B 454 vielleicht teilweise sogar grunderneuert werden muss. Dies erläuterte Hessen Mobil-Sprecherin Sonja Lecher gegenüber der OP. Noch ist auch nicht klar, wann die Bauarbeiten im ersten Abschnitt der B 454 in Neustadt beginnen werden. Geplant ist, mit einem Abschnitt zwischen der Einmündung Querallee bis zur Innenstadt anzufangen.
Groll sieht ebenso wie Hessen Mobil, dass die Schäden an den jeweiligen Fahrbahnen eine Sanierung nötig machen. Doch er will einen anderen Grund für die jetzt angekündigten Straßenarbeiten „nicht grundsätzlich ausschließen.“ Gemeint ist ein mögliches Ende der A 49 bei Schwalmstadt für lange Zeit oder gar auf Dauer.
Als ein Argument für seine Annahme führt Groll die Fahrbahnsanierungen an der B 454 in Wiera wie auch in Stadtallendorf in der jüngeren Vergangenheit an. Es dürfe aber nicht sein, dass Neustadts Straßen zu „Autobahnzubringern werden.“
Er erneuerte gegenüber der OP seine Forderung, dass im Falle des A 49-Endes bei Schwalmstadt rechtzeitig „verkehrslenkende Maßnahmen“ getroffen werden müssten.
Eines ist bereits klar: Der Wunsch aus Neustadt, die B 454 bei der Sanierung mit lärmdämpfenden Flüsterasphalt auszustatten, geht laut Hessen Mobil nicht in Erfüllung.
Folgende, mit den Ortsbeiräten erörterte Straßenprojekte stehen außerdem auf der aktualisierten Prioritätenliste:
für 2015: Herstellung der Straße Heidental, Fertigstellung Tiefer Graben und weitere Bürgersteigsanierungen an der B 454 (alles Kernstadt);
2016: dritter Abschnitt Gehwegsanierungen an der B 454;
2017: grundhafte Erneuerung von Neue Straße/Querstraße (Momberg);
2018: grundhafte Erneuerung der Straßen Zum Engelhain, Hegeholz und An den Schuleichen (Mengsberg);
2019: Fertigstellung der Erschließungsarbeiten Wilhelmshöhe/Weinbergergrund in Speckswinkel