Kein erhöhtes Risiko in Erstaufnahme

Verwaltungsgericht wies Eilanträge ab / Keine Bedenken gegen Hygienekonzept / Küche bleibt nachts geschlossen
Von Michael Rinde

Neustadt. Einzelrichter der 4. Kammer des Verwaltungsgerichtes in Gießen sehen keinen Grund dafür, dass sechs Antragsteller aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt nun umgehend einem Landkreis zugeteilt und in eigenen Wohnungen untergebracht werden sollten. Das hatten die Kläger per Eilverfahren durchsetzen wollen, wie die Pressestelle des Verwaltungsgerichtes berichtet.
In der Regel verbringen Asylbewerber zwischen 6 und 18 Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung, bevor sie einem Landkreis zugewiesen werden, der dann auch eine Unterkunft für sie bereitstellt. So ist die sogenannte Wohnverpflichtung gesetzlich geregelt. Wobei die Pressestelle des Verwaltungsgerichtes darauf hinweist, dass eine solche Verpflichtung auch früher enden kann.
Wie das Gericht mitteilt, hatten die sechs Antragsteller argumentiert, dass sie in der Neustädter Erstaufnahmeeinrichtung den Hygienevorschriften zum Schutz vor dem Coronavirus nicht gerecht werden könnten. So hatten sie damit argumentiert, dass der Mindestabstand von anderthalb Metern nicht einzuhalten sein soll, dass es zu Menschenansammlungen beim Wäschewaschen, bei der Benutzung der Gemeinschaftsküche oder bei der Ausgabe von Geldzahlungen komme. „Kein erhöhtes Risiko in Erstaufnahme“ weiterlesen