A 49: Politische Hürde ist genommen

Haushaltsausschuss des Bundestags hat keine Einwände gegen private Partnerschaft / Gegner setzen auf Gericht
Von Michael Rinde

Berlin. Über die Frage, ob eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) beim Weiterbau der A 49 wirtschaftlicher ist als eine Finanzierung allein durch den Bund, ist immer wieder gestritten worden. Der Haushaltsausschuss des Bundestags, der immerhin über die Freigabe der 1,1 Milliarden Bundesmittel entscheiden muss, hat aber jetzt wohl endgültig Ja gesagt. Grundlage dafür ist die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Sie beruht auf realen Zahlen für das Projekt. Der Bundesrechnungshof, nicht unbedingt als Freund öffentlich-privater Partnerschaften bekannt, hatte die Untersuchung seinerseits noch einmal überprüft und dem Ausschuss berichtet.
Am Mittwochabend nahm der Ausschuss die Empfehlungen der Prüfer nach OP-Recherchen zur Kenntnis. Damit folgte das hinter verschlossenen Türen tagende Gremium einem Antrag der Regierungspartner CDU und SPD. Der Rechnungshof hatte ÖPP beim Weiterbau der Autobahn bescheinigt, beim Bau geringfügig wirtschaftlicher zu sein als eine klassische Finanzierung allein durch den Bund. Der Haushaltsausschuss hat eine letzte Bremse eingebaut und einen sogenannten Maßgabebeschluss gefasst. Der sieht naheliegenderweise vor, dass das Urteil des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig abgewartet werden muss. Am 23. Juni soll die mündliche Verhandlung stattfinden; wann das Gericht ein Urteil verkündet, ist offen. In der Regel liegen zwischen Verhandlung und Urteil nur wenige Wochen. So verhielt es sich 2014 bei der Klage gegen den eigentlichen Planfeststellungsbeschluss für den A-49-Abschnitt bis Gemünden (Felda). Jetzt klagen der BUND als Umweltschutzverband und zwei Privatleute. Sie argumentieren mit Verstößen gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie und hoffen, das Baurecht auf diesem Wege doch noch aufheben zu lassen. „A 49: Politische Hürde ist genommen“ weiterlesen