Verwaltungsgericht wies Eilanträge ab / Keine Bedenken gegen Hygienekonzept / Küche bleibt nachts geschlossen
Von Michael Rinde
Neustadt. Einzelrichter der 4. Kammer des Verwaltungsgerichtes in Gießen sehen keinen Grund dafür, dass sechs Antragsteller aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt nun umgehend einem Landkreis zugeteilt und in eigenen Wohnungen untergebracht werden sollten. Das hatten die Kläger per Eilverfahren durchsetzen wollen, wie die Pressestelle des Verwaltungsgerichtes berichtet.
In der Regel verbringen Asylbewerber zwischen 6 und 18 Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung, bevor sie einem Landkreis zugewiesen werden, der dann auch eine Unterkunft für sie bereitstellt. So ist die sogenannte Wohnverpflichtung gesetzlich geregelt. Wobei die Pressestelle des Verwaltungsgerichtes darauf hinweist, dass eine solche Verpflichtung auch früher enden kann.
Wie das Gericht mitteilt, hatten die sechs Antragsteller argumentiert, dass sie in der Neustädter Erstaufnahmeeinrichtung den Hygienevorschriften zum Schutz vor dem Coronavirus nicht gerecht werden könnten. So hatten sie damit argumentiert, dass der Mindestabstand von anderthalb Metern nicht einzuhalten sein soll, dass es zu Menschenansammlungen beim Wäschewaschen, bei der Benutzung der Gemeinschaftsküche oder bei der Ausgabe von Geldzahlungen komme.
Und noch ein Punkt war Teil der Klagen: Angesichts des muslimischen Fastenmonats Ramadan sollte die Gemeinschaftsküche in dieser Zeit auch nachts, genauer gesagt in der Zeit von 2 bis 4.30 Uhr, geöffnet werden. Muslimen ist es in der Zeit des Fastenmonats unter anderem untersagt, in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zu essen.
Einzelrichter der 4. Kammer befassten sich mit den Anträgen, die das Gericht am 19. Mai, also am vergangenen Dienstag, erreicht hatten. Das teilte Richterin Melina Hoffmann, stellvertretende Pressereferentin, mit.
Die Richter wiesen die Klagen in beiden Punkten zurück. Das Land hatte dem Gericht das in Absprache mit dem Gesundheitsamt in Gießen entwickelte Gesundheitskonzept zum Schutz vor Corona-Infektionen vorgelegt. Über das Konzept hatte diese Zeitung bereits im April ausführlich berichtet. Es sieht unter anderem Hinweise in 13 Sprachen, darunter auch in türkischer Sprache, zu den Hygienevorschriften vor, die Essens- und Geldausgabe wurde räumlich und zeitlich auseinandergezogen, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Es gibt eine zusätzliche Desinfektion von Gegenständen wie Handläufen oder Türklinken.
Vor diesem Hintergrund haben die zuständigen Richter entschieden, dass es den Klägern „nicht unzumutbar ist, bis zu einer Zuweisungsentscheidung in der Erstaufnahmeeinrichtung“ zu wohnen.
Aktuell wohnen in Neustadt unter 500 Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung, wie die Stadt Neustadt berichtet. Das entspricht weniger als der Hälfte ihrer maximal möglichen Kapazität.
Auch für die beantragte nächtliche Küchenöffnung sahen die Richter keine Gründe. Den Bewohnern sei es zurzeit, auch wegen der Corona-Pandemie, möglich, Mahlzeiten auf den Zimmern einzunehmen. Es gibt sogenannte „Take-away-Boxen“.
Außerdem hätte eine Neuregelung kaum noch Sinn gemacht. Der Fastenmonat Ramadan endet am heutigen Samstag. Das Gericht fällte seine Entscheidungen am kommenden Mittwoch und übermittelte sie an die Beteiligten, wie Pressesprecherin Hofmann mitteilte.