A 49: Politische Hürde ist genommen

Haushaltsausschuss des Bundestags hat keine Einwände gegen private Partnerschaft / Gegner setzen auf Gericht
Von Michael Rinde

Berlin. Über die Frage, ob eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) beim Weiterbau der A 49 wirtschaftlicher ist als eine Finanzierung allein durch den Bund, ist immer wieder gestritten worden. Der Haushaltsausschuss des Bundestags, der immerhin über die Freigabe der 1,1 Milliarden Bundesmittel entscheiden muss, hat aber jetzt wohl endgültig Ja gesagt. Grundlage dafür ist die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Sie beruht auf realen Zahlen für das Projekt. Der Bundesrechnungshof, nicht unbedingt als Freund öffentlich-privater Partnerschaften bekannt, hatte die Untersuchung seinerseits noch einmal überprüft und dem Ausschuss berichtet.
Am Mittwochabend nahm der Ausschuss die Empfehlungen der Prüfer nach OP-Recherchen zur Kenntnis. Damit folgte das hinter verschlossenen Türen tagende Gremium einem Antrag der Regierungspartner CDU und SPD. Der Rechnungshof hatte ÖPP beim Weiterbau der Autobahn bescheinigt, beim Bau geringfügig wirtschaftlicher zu sein als eine klassische Finanzierung allein durch den Bund. Der Haushaltsausschuss hat eine letzte Bremse eingebaut und einen sogenannten Maßgabebeschluss gefasst. Der sieht naheliegenderweise vor, dass das Urteil des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig abgewartet werden muss. Am 23. Juni soll die mündliche Verhandlung stattfinden; wann das Gericht ein Urteil verkündet, ist offen. In der Regel liegen zwischen Verhandlung und Urteil nur wenige Wochen. So verhielt es sich 2014 bei der Klage gegen den eigentlichen Planfeststellungsbeschluss für den A-49-Abschnitt bis Gemünden (Felda). Jetzt klagen der BUND als Umweltschutzverband und zwei Privatleute. Sie argumentieren mit Verstößen gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie und hoffen, das Baurecht auf diesem Wege doch noch aufheben zu lassen.
Barbara Schlemmer vom Aktionsbündnis „Keine A 49“ reagierte enttäuscht auf die Entscheidung des Haushaltsausschusses. Sie verwies allerdings auf ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), das gestern entschieden wurde. Dort ging es um den Bau eines Zubringers zur Autobahn 33 und ebenfalls um die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Der Gerichtshof hatte in diesem Verfahren die Rechte von Klägern gestärkt. In diesem Falle hatte das Bundesverwaltungsgericht den EuGH um Klärung gebeten. „Wir sind optimistisch, dass das Folgen für unser Verfahren hat. Und dann wäre das Votum des Haushaltsausschusses hinfällig“, so Schlemmers Kommentar. Das Aktionsbündnis habe weiterhin große Zweifel, dass eine ÖPP-Finanzierung wirklich günstiger sein werde. Frühere Finanzierungsmodelle beim Autobahnbau wären in einem Fiasko geendet. Allerdings kommt bei der A 49 ein anderes Modell zum Zuge. Dort geht es nicht um Mauteinnahmen. Der Bund zahlt dem Betreiber feste Pauschalen und eine Anschubfinanzierung.
■ Der heimische Bundestagsabgeordnete Sören Bartol (SPD) reagierte positiv auf das Votum seiner Parlamentskollegen im Ausschuss. „Die schnelle Entscheidung im Ausschuss war für den Zeitplan sehr wichtig“, sagt Bartol. Jetzt komme es darauf, wie erneut in Leipzig entschieden werde. Er vertraue auf die Weitsicht des Gerichts, das nicht zulassen werde, dass jetzt neue Punkte aufgemacht würden, um das Projekt noch zu stoppen.
■ Das Bund-Länder-Unternehmen Deges, das die Bauvorbereitung und das Vergabeverfahren für den privaten Partner verantwortet, will die politische Entscheidung in Berlin nicht kommentieren. Allerdings geht das Unternehmen davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht die anhängigen Klagen abweist. Es will noch im zweiten Quartal den Zuschlag für das ÖPP-Projekt erteilen. Und Deges rechnet mit einem Baubeginn in diesem Jahr.