A-49-Gegner erleiden klare Schlappe

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Baurecht für Trasse zwischen Stadtallendorf und Gemünden/Felda
Von Michael Rinde

Leipzig Zwei Stunden, mit einer längeren Unterbrechung, verhandelte der 9. Senat die wohl entscheidende erneute Klage gegen das Baurecht für die Autobahn 49. Zwei Verfahren waren zu entscheiden. Kläger waren der BUND und ein Privatmann aus dem Ostkreis. Ihr Hauptansatzpunkt: Der Planfeststellungsbeschluss für die Strecke zwischen Stadtallendorf und Gemünden (Felda) verstößt gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Konkret gibt es Befürchtungen, dass Oberflächenwasser der Autobahn, das in die Klein eingeleitet wird, nicht entsprechend der EU-Vorgaben gereinigt wird.
Die mündliche Verhandlung war dann eine Sache für Juristen. Entsprechend der Ebene des Bundesverwaltungsgerichts ging es um grundlegende Rechtsfragen, auch zur Zulässigkeit der neuen Klagen. Oder der Frage, welche Bedeutung die Wasserrahmenrichtlinie und ihre jüngste Auslegung für einen Baurechtsbeschluss aus dem Jahr 2012 hat. Der Vorsitzende Richter Dr. Wolfgang Bier machte klar, dass das Land schon „hellseherische Fähigkeiten“ haben müsste, wenn es die aktuellen Entwicklungen vor acht Jahren bereits vorausgesehen hätte. Derzeit wären weitergehende Gutachten zwingend erforderlich, um die wasserrechtliche Genehmigung in der Form von 2012 zu erhalten. Doch was hat das für eine Rolle in diesem Verfahren und für die Entscheidung des Gerichts zu spielen? Letztlich keine, wie die Entscheidung des 9. Senates am Ende deutlich machte. Das Gericht hält das bestehende Wasserrecht für ausreichend, um die Grundwasservorkommen in Mittelhessen und speziell nahe Niederklein zu schützen. „A-49-Gegner erleiden klare Schlappe“ weiterlesen