„Es dient dazu, besser zu werden“

Kirchhain, Wohratal, Rauschenberg und Neustadt wollen ab dem 1. Juli 2022 eng zusammenarbeiten
Von Silke Pfeifer-Sternke
Neustadt. Am Montagabend fällt im Neustädter Stadtparlament eine wegweisende Entscheidung über die Interkommunale Zusammenarbeit der Junker-Hansen-Stadt mit den Ostkreiskommunen Kirchhain, Rauschenberg und Wohratal. Die vier Ostkreis-Kommunen streben an, ab dem 1. Juli dieses Jahres die Zusammenarbeit in dem Bereich Ordnungsrecht zu starten. Neben der Überwachung von Parksündern und Rasern soll auch die Kontrolle über „Gefährliche Hunde“ sowie die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten wie der illegalen Entsorgung von Müll oder bei Verstößen gegen das Melderecht, bei Lärm oder gegen die Ortssatzungen im Verbund kontrolliert werden. Kirchhain als größte Kommune wird die Steuerung der Zusammenarbeit übernehmen.

Personal und Finanzen sollen effektiv eingesetzt werden

Erfahrungen bei der Zusammenarbeit der Ordnungsbehördenbezirke hat Neustadt bereits gesammelt. Vor gut vier Jahren hat sich die Kommune für eine Zusammenarbeit mit Kommunen aus dem Vogelsbergkreis entschlossen, darunter Kirtorf und Romrod. Bei diesem Zusammenschluss ging es allerdings nur um die Überwachung der Raser und der Parksünder. Schon damals war ein Kriterium für diese Entscheidung von Bürgermeister Thomas Groll die Tatsache, dass sich die Überwachung mit Blitzern oftmals schwierig gestaltet. Auch nannte er steigende Anforderungen.

Mit der Ausweitung der Zusammenarbeit auf weitere Bereiche im Ordnungsrecht erhofft sich Groll nun einen Vorteil in den Bereichen, in denen Spezialwissen erforderlich ist. „Kleine Rathäuser könnten dies oft gar nicht leisten“, sagt er. Durch die Zusammenarbeit mit Kirchhain, Rauschenberg und Wohratal werden für alle teilnehmenden Kommunen die Ressource Personal sowie die Finanzen effektiv eingesetzt. „Es dient dazu, besser zu werden“, sagt Groll.

So verfügt zum Beispiel Kirchhain über das meiste Personal, und Neustadt stellt bei der Kontrolle von Rasern einen Verwaltungsmitarbeiter ab. Für Groll ist allerdings eines besonders wichtig: Der Service und die Erreichbarkeit müssen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort weiterhin gegeben sein.

Für die Zusammenlegung der Ordnungsbehördenbezirke planen die Kommunen einen Personalbedarf von 3,5 Stellen. Kirchhain deckt davon anteilig 1,6 Stellen mit dem vorhandenen Personal ab, es verbleibt ein vorläufig ungedeckter Personalbedarf von 1,9 Stellen. Über die tatsächliche Stellenbesetzung könnten laut Beschlussvorlage erst verlässliche Angaben gemacht werden, wenn die neue Organisationsform angelaufen ist und Erfahrungswerte vorliegen, die unter anderem auch vor dem Hintergrund von Fahrzeiten und Fallzahlen bedeutsam sind. Frühestens Anfang bis Mitte 2023 soll deshalb erst über das notwendige Personal entschieden werden.

Neustadt beschließt als letzte der vier Kommunen

Auch die Einnahmen aus den Verwarn- und Bußgeldern lassen sich erst nach einer Anlaufzeit von einem halben Jahr ermitteln. Deshalb soll die Interkommunale Zusammenarbeit „mit Sorgfalt und Bedacht starten und sinnvoll fortentwickelt werden“, heißt es in der Beschlussvorlage. Kirchhain, Rauschenberg und Wohratal haben die Zusammenarbeit bereits beschlossen. Als letzte Kommune wird Neustadt mit sehr großer Wahrscheinlichkeit für diesen gemeinsamen Weg stimmen.