Geld soll nicht an Neustadt vorbeifließen

Bürger sollen sich an grünen Investitionen beteiligen können – Parlament bringt Solarpark auf den Weg
Die Neustädter Stadtverordneten bereiteten während ihrer jüngsten Sitzung die Grundlage für den ersten Solarpark in der Stadt.
von Matthias Mayer
Neustadt. Die Parlamentarier fassten zunächst einstimmig den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 30 „Solarpark östlich der Hainmühle“ und die Änderung des jetzigen Flächennutzungsplans.
Ebenso einstimmig forderten die Stadtverordneten den Magistrat auf, die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Der Solarpark soll auf einer 1,8 Hektar großen Fläche, die derzeit noch von der Landwirtschaft genutzt wird, entstehen. Die Fläche wird begrenzt durch die östliche Seite entlang der Bundesstraße B 454 auf Höhe der Hainmühle und sie endet parallel zum Damm der Main- Weser-Bahn. Vorgesehen sind ausschließlich Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen. Die Anbindung erfolgt von der Bundes-Straße 454 aus, und diese Zufahrt wird auch von der Landwirtschaft genutzt.
Bauherr ist die Energiegenossenschaft Vogelsberg (EGV). Mit der reinen Fremdnutzung auswärtiger Firmen auf Neustädter Flächen für erneuerbare Energien soll bald Schluss sein. Bürgermeister Thomas Groll (CDU) berichtete dieser Zeitung von einem Vorstoß des SPD-Fraktionsvorsitzenden Hans-Gerhard Gatzweiler. Der habe zuletzt während einer Ausschusssitzung beklagt, dass die Stadt und ihre Bürger die Lasten der erneuerbaren Energien trügen, ohne von diesen zu profitieren. Damit müsse Schluss sein.
Er teile die Einschätzung von Hans-Gerhard Gatzweiler, sagte der Bürgermeister. Die Bürger müssten die Chance bekommen, Genossenschaftsanteile zu erwerben oder sich direkt an Projekten zu beteiligen. Magistrat und Parlament sollten entsprechend initiativ werden, so Thomas Groll.
Das Stadtparlament brachte ein weiteres wichtiges Stück Bauleitplanung voran. Sie fassten einen Abwägungsbeschluss und drei Satzungsbeschlüsse für den Bebauungsplan Nr. 28 „Sankt-Martin-Weg“ in Neustadt.
Ziel der Bauleitplanung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung der Siedlung innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes sowie den städtebaulichen Rahmen für die Errichtung einer Lagerhalle planungsrechtlich zu fixieren. Das Gebiet befindet sich in der Trasse der Main-Weser-Bahn und der Bundesstraße 454. Die Schallimmissionsprognose ergab, dass für Neubauten Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Mit dem Bebauungsplan Nummer 28 sollen zur Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung insbesondere die überbaubaren Flächen, Art, Maß und bauliche Nutzung sowie verkehrliche Anbindung festgesetzt werden, heißt es im Text zur Begründung.