Nabu-Klage erhöht Neustädter Ängste

Bürgermeister Thomas Groll fürchtet Zeitverzögerung beim A-49-Weiterbau und längeres Verkehrschaos
Der Nabu Hessen hat gegen den A-49-Abschnitt zwischen Schwalmstadt und Stadtallendorf Klage eingereicht. Dafür hagelt es Kritik aus verschiedenen Richtungen.
von Michael Rinde
Neustadt./Stadtallendorf.
Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig liegt inzwischen die Klage des Nabu Hessen vor. Sie betrifft den Planfeststellungsbeschluss für den mittleren A-49-Abschnitt zwischen Schwalmstadt und Stadtallendorf. Er berührt auch unmittelbar die Stadt Neustadt -die ohnehin schon Sorge genug hat, dass die Autobahn irgendwann bei Schwalmstadt endet, weil kein Geld für den Weiterbau da ist.
Vom Neustädter Bürgermeister Thomas Groll (CDU) kommt darum auch die deutlichste Kritik an der Nabu-Klage und an dem Naturschutz-Verband an sich. „Mir fehlt jedes Verständnis für diese Klage“, betont Groll im Gespräch mit dieser Zeitung immer wieder. Seine konkrete Befürchtung: Sollte die Klage tatsächlich beim Bundesverwaltungsgericht Erfolg haben, dürfte Neustadt noch wesentlich länger als ohnehin befürchtet unter immensem zusätzlichen Verkehrsaufkommen leiden. Der Weiterbau der A 49 bis Schwalmstadt (Vke 20 genannt) ist der einzige Abschnitt, der planungsrechtlich und finanziell gesichert ist. Was dann kommt ist noch gänzlich offen, denn wann der Bund das nötige Geld bereitstellt, steht noch „in den Sternen“. Groll unterstreicht die Bedeutung, die der Autobahn-Weiterbau mit einer Gesamtlänge von 43 Kilometern für die Region hat. Politik, Wirtschaft und Bevölkerung stünden dahinter. „Bei einer Volksabstimmung wären hier drei Viertel der Menschen dafür“, schätzt Groll.
Dem Nabu hält er hingegen vor, dass „einige wenige ihren Willen gegen viele durchdrücken“. Er zielt damit auch auf die Einmischung des Nabus beim Windräder-Streit in Bad Endbach und ebenso in Cölbe bei der geplanten Solaranlage.
Grundsätzliche Unterstützung bekommt Groll in seiner Kritik an der Nabu-Klage von der Industrie- und Handelskammer, namentlich vom Arbeitskreis A 49. Arbeitskreissprecher ist Ullrich Eitel, geschäftsführender Gesellschafter der Marburger Tapetenfabrik in Kirchhain.
Zwar komme für ihn die Nabu-Klage nicht unerwartet. „Doch sie nimmt keinerlei Rücksicht auf die jetzt schon lärmgeplagten Anwohner der Bundesstraße 3″, meint Eitel. Gleichwohl sagt er auch, dass die Klage natürlich das gute Recht des Naturschutz-Bundes sei, auch wenn die Klage der gesamten Region eher schade.
Ullrich Eitel unterstreicht noch einmal die Notwendigkeit der A 49 aus Sicht der heimischen Wirtschaft. Die Region müsse besser erschlossen werden, allein schon aus Gründen der Logistik der heimischen Unternehmen. „Das ist notwendig, um bestehende Arbeitsplätze zu sichern“, betont Eitel.
Er hat auch die aktuell bereits steigende Verkehrsbelastung der Region durch steigenden Lkw-Verkehr auf den vorhandenen Straßen im Blick. Zur unsicheren Finanzierung der weiteren A 49-Abschnitte zwischen Schwalmstadt bis hin nach Gemünden (Felda) hatte sich der IHK-Regionalausschuss bereits in einer Resolution geäußert.
Darin sah der Ausschuss am Ende gar die „Glaubwürdigkeit der Politik gefährdet“. Alle Unternehmen entlang der projektierten Strecken sehen ihre Hoffnung zu Ende gehen, dass die für sie und ihre Mitarbeiter seit Jahrzehnten durch die schlechte Erreichbarkeit bestehenden Nachteile in einigen Jahren der Vergangenheit angehören könnten, heißt es im Resolutionstext unter anderem.
Eitel führt ergänzend die Division Spezielle Operationen an, die sich ebenfalls für den Weiterbau der A 49 stark gemacht hatte. „Ohne die Autobahn wäre der Standort für die Division langfristig nicht so attraktiv“, fürchtet der Unternehmer.
Von der hessischen Landesregierung gab es gestern auf wiederholte Anfrage dieser Zeitung eine erste Stellungnahme zur Nabu-Klage. Das Verkehrsministerium halte die Klage für unbegründet, da alle naturschutzrechtlichen Belange und sonstigen Fragen korrekt abgewogen seien, erklärte ein Ministeriumssprecher. Auch die Gefahr, dass sich das Gesamtprojekt A 49 verzögern könne, sieht das Ministerium nicht.