Neustädter Mitteilungsblatt

„Neustädter Naturportal“

Ein Storchenmast für die „Hienerwiesen“
Unter dem Namen „Neustädter Naturportal“ wollen die Stadt Neustadt (Hessen), die Heimat- und Verschönerungsvereine Mengsberg und Momberg, der Verkehrs- und Verschönerungsverein Speckswinkel sowie der BUND-Ortsverband Neustadt und die Umwelt- und Naturschutzgruppe Momberg verschiedene Naturschutzmaßnahmen in der Kommune umsetzen sowie den Aufbau einer Webpräsenz vorantreiben, die die verschiedenen Aktivitäten und Projekte der Naturschutz- und Umweltgruppen aus der Neustädter Kernstadt und den Stadtteilen der Öffentlichkeit vorstellt, das natur- und umweltpädagogische Angebot für verschiedene Nutzer verfügbar macht und lohnenswerte Ziele für die Naherholung und den Tages- und Wandertourismus herausstellt und bewirbt.
Neben der Webpräsenz ist zusätzlich auch die Herausgabe einer Informationsbroschüre geplant, die ebenfalls Information zum Naturschutz „in und um Neustadt“ enthalten soll.
Broschüre und Homepage sollen im Laufe des Jahres 2019 fertiggestellt werden.
Nachdem seit 2017 bereits einige der angedachten Maßnahmen wie Erwerb einer mobilen Apfelkelter und eines Traktors oder Bau einer kleinen Brücke beim Speckswinkler Dorfteich umgesetzt werden konnten, wurde Ende Januar ein Storchenmast in den „Hienerwiesen“ errichtet.
Die „Hienerwiesen“ sind ein ehemaliges Niedermoor. Dort gibt es feuchte Wiesen und Weiden, die eine große Bedeutung für Flora und Fauna haben. Das Gebiet wird vom Landkreis Marburg-Biedenkopf und dem BUND betreut.
Der Storchenmast soll zur Akzentuierung des Landschaftsbildes und zur weiteren naturschutzfachlichen Wertsteigerung dienen. Die seit einigen Jahren zu beobachtender erfreulicher Zunahme der Storchenpopulation im Landkreis Marburg-Biedenkopf, so Bürgermeister Thomas Groll, nähre die Hoffnung, dass man auch in Neustadt zumindest ein Storchenpaar etablieren könne, zumal sich seit 2015 bereits ein solches mit Bruterfolg im benachbarten Erksdorf angesiedelt habe.
Neben der über das „Neustädter Naturportal“ geförderten Maßnahme plant im Übrigen der Ortsbeirat der Kernstadt im Bereich „In der Aue“ im ersten Halbjahr einen weiteren Storchenmast zu errichten.
Das Projekt in den „Hienerwiesen“ schlägt mit rund 4.000 Euro zu Buche. Hierin enthalten sind die Herstellung des Nistkorbes und der Nistkorbunterkonstruktion aus Metall, der Mast, das Ausbaggern der Grube und das Aufstellen des Mastes.
Gefördert werden die Nettokosten des Projektes zu 75 Prozent mit LEADER-Mitteln, die von der Region Marburger Land bewilligt wurden.
Bürgermeister Thomas Groll und Regionalmanagerin Alexandra Klusmann waren kürzlich vor Ort, um sich von der Umsetzung des Vorhabens zu überzeugen. Beide haben die Hoffnung, dass bereits in diesem Sommer Störche den Mast annehmen und es zu einem Bruterfolg kommt.
Der Bürgermeister verwies lächelnd darauf, dass es natürlich auch für die Einwohnerzahl und der damit zusammenhängenden Höhe der Schlüsselzuweisungen von Vorteil wäre, wenn Neustadt zukünftig ein „Hausstorchenpaar“ hätte, dass dafür Sorge trage, dass die Geburtenzahlen ein wenig ansteigen.

KOMPASS-Sicherheitsbefragung startet im Februar

Im vergangenen Jahr wurde die Stadt Neustadt (Hessen) vom Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport in die Sicherheitsoffensive KOMPASS aufgenommen.
KOMPASS steht für KOMmunalProgrAmmSicherheitsSiegel und ist ein Angebot des Landes an die Städte und Gemeinden in Hessen und zielt auf eine nachhaltig ausgerichtete Verzahnung und noch
engere Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Polizei und Kommune ab.
Am Beginn des Prozesses steht eine detaillierte Analyse der Sicherheitslage vor Ort, um geeignete Präventionsmaßnahmen zu erarbeiten.
Mit einem Fragebogen werden dabei die Einwohnerinnen und Einwohner der Neustädter Kernstadt und der Stadtteile Mengsberg, Momberg und Speckswinkel aufgerufen, sich an einer Befragung zum subjektiven Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu beteiligen. Erarbeitet wurde der Fragebogen vom Team der Professur für Kriminologie der Justus-Liebig-Universität Gießen.
Laut Prof. Dr. Britta Bannenberg habe das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung einen entscheidenden Einfluss auf die Wahrnehmung der Sicherheitslage sowie die Lebensqualität in der jeweiligen Kommune. Demnach sei es von essentieller Bedeutung für den Erfolg von KOMPASS, zunächst das subjektive Sicherheitsempfinden im Rahmen einer Erhebung mit anschließender Analyse zu betrachten.
Auf Grundlage der dadurch gewonnenen Erkenntnisse in Verbindung mit den Hellfelddaten sei es möglich, so die Hochschullehrerin, konkrete und passgenaue Maßnahmen zur Lösung der identifizierten Probleme erarbeiten und durchführen zu können. Wie Bürgermeister Thomas Groll mitteilt, werden im Verlauf des Monats Februar 3.670 Personen (2.641 in Neustadt, 350 in Mengsberg, 459 in Momberg und 220 in Speckswinkel) angeschrieben und eingeladen sich freiwillig an der anonymen Befragung zu beteiligen. Die Auswahl der über 14 Jahre alten Personen erfolgte nach dem Zufallsprinzip durch das Rechenzentrum der ekom21 in Gießen, weder Polizei noch Kommune hatten hierauf einen Einfluss. Die Auswertung nimmt dann das Team der Professur für Kriminologie vor.
Am einfachsten ist eine online-Teilnahme an der Befragung. In dem Anschreiben an den ausgewählten Personenkreis ist hierfür ein Zugangscode angegeben. Wer über keinen Internetzugang verfügt, kann den Fragebogen bei der Neustädter Stadtverwaltung anfordern. Er erhält diesen dann zugestellt und kann ihn nach Bearbeitung direkt nach Gießen senden. Das Porto übernimmt die Kommune.
Bürgermeister Thomas Groll und Gießens Polizeipräsident Bernd Paul hoffen auf eine rege Teilnahme an der repräsentativen Befragung. „Je mehr Fragebögen ausgefüllt werden, um so umfassender wird das Bild, das wir für die weitere Arbeit erhalten. Diese Befragung ist eine Chance für alle, ihre Sichtweise zu einem wichtigen Thema zu artikulieren“, betont Bürgermeister Thomas Groll.
Wer keinen Fragebogen erhält, aber trotzdem an der Sicherheitsbefragung teilnehmen möchte, findet eine Kurzform des Fragebogens ab Mitte Februar auf der Homepage der Kommune bzw. kann sich ein Exemplar im Bürgerbüro im Rathausnebengebäude abholen. Auch hier erfolgt die Rückgabe dann anonym. Die Ergebnisse dieser Teilbefragung fließen zwar nicht in das Ergebnis der repräsentativen Befragung ein, runden deren Bild aber natürlich ab.
Es ist vorgesehen, die Ergebnisse der Sicherheitsbefragung in der Sicherheitskonferenz zu besprechen und selbstverständlich auch zu veröffentlichen.

Wiederkehrende Straßenbeiträge Rechtliche Grundlagen für die Einführung sollen 2019 geschaffen werden.

Die Finanzierung des kommunalen Straßenbaues in Hessen ist nach einer Änderung des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) und der Gemeindehaushaltsverordnung vom Juni 2018 nun die Aufgabe jeder Kommune selbst. Die Pflicht zur Beitragserhebung für den kommunalen Straßenbau ist damit entfallen. Die Kommunen können frei entscheiden, ob und ggf. nach welchem System sie Straßenbeiträge erheben.
In der Vergangenheit wurden in Neustadt – wie wohl in den meisten anderen hessischen Städten und Gemeinden auch – nur die Eigentümer, deren Grundstücke von dem grundhaft zu sanierendem Straßenzug erschlossen wurden, zu den Baukosten herangezogen. Diese Art der Veranlagung wäre im Übrigen nach wie vor zulässig.
Bereits 2013 folgte das Land dem Beispiel anderer Bundesländer und ermöglichte den Kommunen die Einführung sogenannter Wiederkehrender Straßenbeiträge. Bei diesem Veranlagungssystem wird eine Kommune in verschiedene Abrechnungsgebiete aufgeteilt. In Neustadt wären es beispielsweise mit der Kernstadt und den Stadtteilen Mengsberg, Momberg und Speckswinkel vier. Wenn in einem dieser Bereiche Straßenbau stattfindet, dann und nur dann werden alle dortigen Grundstückseigentümer zu den anfallenden Baukosten herangezogen. Wobei es aber verschiedene Freistellungstatbestände gibt. Zum einen sind alle Eigentümer befreit, deren Grundstücke an noch nicht fertiggestellten Erschließungsstraßen liegen. Zum anderen können die Eigentümer bis zu 25 Jahre nach der letzten Straßen- bzw. Erschließungsbeitragszahlung freigestellt werden.
In Neustadt diskutierten Stadtverordnetenversammlung, Magistrat und Ortsbeiräte 2016 und 2017 unter Hinzuziehung auswärtiger Experten intensiv über die Thematik und es fanden vier Informationsveranstaltungen für die Bürgerschaft statt.
Im Herbst 2017 wurde dann mit großer Mehrheit die Einführung der Wiederkehrenden Straßenbeiträge beschlossen. Bürgermeister Thomas Groll fasste dies damals wie folgt zusammen: „Die Änderung des KAG ermöglicht uns einen neuen Weg der Finanzierung des Straßenbaues zu gehen. Im Ergebnis ist dieser gerechter als das bisherige System. Wir wollen aber nicht verschweigen, dass es für einige über die Jahre zu Mehrkosten kommen wird. Da wo viele über eine solidarischere Art der Finanzierung entlastet werden, kommt es für andere zu einer Belastung.“
Ursprünglich sollte die doch recht arbeitsintensive Einführung der Wiederkehrenden Straßenbeiträge in Neustadt 2018 über die Bühne gehen. Doch wurde im vergangenen Jahr im Hessischen Landtag intensiv über die Frage der Finanzierung des kommunalen Straßenbaues diskutiert und die SPD forderte in ihrem Wahlprogramm die gänzliche Abschaffung der Beitragsfinanzierung und stattdessen eine Pauschalzahlung des Landes – vergleichbar der Regelung in Bayern – an die Städte und Gemeinden, damit diese den Einnahmeausfall kompensieren können.
Nach der Landtagswahl und der Neubildung der Regierung scheint klar, dass es dazu nicht kommen wird. Erfreulich sei nur, dass das Land beschlossen habe, die Kommunen bei der Einführung der Wiederkehrenden Straßenbeiträge zu unterstützen. Für Neustadt seien dies 90.000 Euro. Ein Betrag der alle Ausgaben für diesen Prozess „gerade so decke“.
In seiner Haushaltsrede 2019 hatte Neustadts Bürgermeister Thomas Groll deutliche Sympathie für den Oppositionsvorschlag erkennen lassen. Er teilt die Auffassung vieler Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, dass das Land nun den Kommunen den „schwarzen Peter“ zugeschoben habe.
„Die Bürger lesen, dass Gemeinde X die Straßenbeiträge abgeschafft hat und haben nun natürlich eine Erwartungshaltung an ihre Heimatkommune. Dies kann ich verstehen. Muss aber zugleich davor warnen, dies einfach so zu übertragen, denn der Sachverhalt ist kompliziert und manche Beitragsbefreiung kommt dem Bürger in der Folge ggf. teuer zu stehen.“
Auf Landesebene beschäftigt das Thema viele kreisweite Arbeitsgemeinschaften der Bürgermeister, so auch im Landkreis Marburg- Biedenkopf. Thomas Groll und seine Kollegin bzw. Kollegen haben daher kürzlich eine Resolution nach Wiesbaden geschickt, in welcher sie die nun getroffene Regelung äußerst kritisch sehen und sich im Ergebnis für den „bayerischen Weg“ aussprechen.
Mit einer Beispielsrechnung möchte Bürgermeister Groll die Thematik verdeutlichen.
Wenn die grundhafte Sanierung einer kommunalen Straße mit Anliegerverkehr 400.000 Euro kostet, dann trugen bisher nur die direkten Anlieger 75 % der Kosten.
Bei den Wiederkehrenden Straßenbeiträgen wären es zukünftig zwischen 71 und 74 %, da der Beitragssatz zwischen den vier Abrechnungsgebieten je nach Struktur differiert. Es handele sich hier, so Groll, um vorläufige Werte anhand einer Modellberechnung, die sich noch leicht verändern können. Entscheidender Unterschied sei aber, dass grundsätzlich alle Anlieger in einem Abrechnungsgebiet herangezogen werden, was natürlich zu eher niedrigen Zahlungen führe.
Sollten die Straßenbeiträge gänzlich abgeschafft werden, dann fehlten der Kommune im Beispiel 300.000 Euro. Diese müssten aber kompensiert werden, da die Stadt Neustadt (Hessen) nicht Jahr für Jahr Beträge in dieser Höhe zuschießen könne. 300.000 Euro oder mehr lassen sich nach den Worten des Bürgermeisters im städtischen Haushalt nicht sinnhaft einsparen.
Einige Kommunen, die die Straßenbeiträge abgeschafft haben oder davorstehen, denken daher über eine Erhöhung der Grundsteuer B nach. Dies hält Thomas Groll aus verschiedenen Gründen heraus für den falschen Weg.
„Wir müssten in Neustadt die Grundsteuer B dann um rund 30 % anheben, um den Einnahmeausfall zu kompensieren. Dann gäbe es aber auch keine Befreiungstatbestände mehr und keine Bezirke. Jeder Grundstückseigentümer würde zahlen, unabhängig davon, ob er erst vor 5 oder 10 Jahren für den Straßenbau gezahlt hat oder zu Erschließungsbeiträgen herangezogen wurde. Zudem würde durch diese Maßnahme die Steuerkraft der Kommune verbessert. Erhöhen mehrere Städte und Gemeinden die Grundsteuer B dann verändern sich die Nivellierungssätze, auf deren Grundlage das Land die Gelder für die Kommunen verteilt. Ebenfalls verändert sich die Finanzierung der Kreis- und Schulumlage. Im Ergebnis würde die Kommune drauflegen, denn sie erhielte weniger Schlüsselzuweisungen und müsste höhere Umlagen zahlen. Von der eigentlich für den Straßenbau vorgesehenen Erhöhung bliebe nur wenig in der Kommune. Im Ergebnis käme es zu einer Spirale der Grundsteuererhöhung.
Einige meinen, so Bürgermeister Thomas Groll, eine andere Lösung gefunden zu haben, die den Bürger nicht belaste: 2020 soll die Gewerbesteuerumlage reformiert werden. Es würde dann im Ergebnis mehr Geld bei den Kommunen bleiben.
„Was manche für den Königsweg halten, mag für Kommunen mit großem Gewerbesteueraufkommen ein Lösungsansatz sein, für Kommunen mit wenig Gewerbesteuer wie Neustadt ist es aber uninteressant. Nach der Reform der Gewerbesteuerumlage hätten wir vielleicht 80.000 oder 100.000 Euro mehr in der Kasse, aber wir brauchen, wie im Beispiel dargelegt, 300.000 Euro. Also bliebe wieder nur die Erhöhung der Grundsteuer, wenn auch nur um 20 so Groll.
Winston Churchill, so Thomas Groll, habe einmal gesagt, die Demokratie sei die schlechteste Staatsform von allen, er kenne aber keine bessere. So ähnlich verhalte es sich mit den Wiederkehrenden Straßenbeiträgen. Wenn das Land nicht doch noch eine Pauschalzahlung an die Kommunen beschließe, dann sehe er nach einer Abwägung des Für und Wider keine andere vernünftigere Möglichkeit, als den beschrittenen Weg fortzuführen und die Einführung der Wiederkehrenden Straßenbeiträge in den nächsten Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung auf den Weg zu bringen.
Da inzwischen einige andere Kommunen in der Region aber entschieden haben, zukünftig keine Straßenbeiträge zu erheben (in der weiteren Finanzierung des kommunalen Straßenbaues aber eher unverbindlich geblieben sind), hält es Bürgermeister Groll für sinnvoll den seinerzeit gefassten Grundsatzbeschluss zu bekräftigen und Magistrat bzw. Verwaltung so einen klaren Handlungsauftrag zur Einführung der Wiederkehrenden Straßenbeiträge zu geben. Thomas Groll hat das Thema in den letzten Wochen in den Ortsbeiräten, im Magistrat und in der Sitzung der Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung angesprochen. Widerspruch zu seiner Sichtweise gab es nicht.
Eins ist dem Bürgermeister noch wichtig: Die gegenwärtige Diskussion bezieht sich nur auf die Finanzierung der grundhaften Sanierung von Straßen.
Nicht gemeint ist damit die erstmalige Erschließung. Hier fallen nach wie vor Beiträge für die Anlieger in Höhe von 90% an.

Ortsbeirat Speckswinkel empfiehlt ebenfalls einstimmig Annahme des Haushaltes 2019

Am 28. Januar 2019 fand im Speckswinkler „Zollhof“ die erste Sitzung des Ortsbeirates im neuen Jahr statt. Ortsvorsteher Karl Stehl konnte dazu -wie immer- Bürgermeister Thomas Groll, Ersten Stadtrat Wolfram Ellenberg und Stadträtin Anita Ochs begrüßen. Auch Horst Kurz nahm als „treuer Besucher“ wieder an der Sitzung teil.
In seinem Bericht ging Bürgermeister Thomas Groll auch bei der Sitzung des Speckswinkler Ortsbeirates auf die zukünftige Finanzierung des kommunalen Straßenbaues ein. Er legte den Anwesenden dar, warum der Magistrat nach Abwägung allen Pro und Contras nach wie vor der Auffassung sei, dass die Einführung der Wiederkehrenden Straßenbeiträge die gerechteste und wohl auch die einzige für die Kommune langfristig zu finanzierende Lösung sei. Eine gänzliche Abschaffung der Straßenbeiträge, so der Bürgermeister, sei nur dann machbar, wenn es wie in Bayern einen pauschalen Landeszuschuss an die Städte und Gemeinden gäbe. Aufgrund der eigenen geringen Steuerkraft sei die Kommune nicht in der Lage, auf eine Mitfinanzierung durch einen „Dritten“ (die betroffenen Anlieger oder aber das Land) zu verzichten. Der Bürgermeister verwies darauf, dass sich die finanzielle Beteiligung der Grundstückseigentümer nicht durch Einsparungen im Haushalt ersetzen ließe.
Weiteres Thema war -wie auch in den anderen Ortsbeiräten- die Zukunft der Wasserversorgung in den Stadtteilen Mengsberg, Momberg und Speckswinkel. Hier erläuterte Groll, dass gegenwärtig Gespräche über verschiedene Möglichkeiten der technischen Betriebsführung stattfänden. Wie diese in den nächsten Wochen ausgingen, sei derzeit noch nicht absehbar. In seinen Augen war es im Nachhinein ein Fehler, die Angelegenheit nicht 2004 -seinerzeit gab es ein Übernahmeangebot des Zweckverbandes Mittelhessische Wasserwerke- abschließend geregelt zu haben. In Speckswinkel gilt es in den kommenden Jahren auch die Frage zu klären, ob der aus den späten 1920-er Jahren stammende Hochbehälter saniert, durch einen neuen ersetzt oder der Ort an die Momberger Wasserversorgung angeschlossen wird. Dieses, durchaus emotionale Thema, darüber war man sich einig, müsse nach objektiven Kriterien beurteilt werden. Hier sei es auf alle Fälle wichtig, Zahlen zu nennen und die Einwohnerinnen und Einwohner „mitzunehmen“, schließlich würden diese zur Finanzierung herangezogen.
Auch über den aktuellen Sachstand des Dorfentwicklungsprogrammes berichtete Groll. Er geht davon aus, dass die Kommune bis zum
Jahr 2024 insgesamt bis zu 1,7 Millionen Euro für öffentliche Vorhaben investieren werde. Die Zuschussquote betrage hierbei 60 Prozent. Da in Mengsberg und Momberg größere Bauvorhaben geplant seien, sicherte der Bürgermeister dem Ortsbeirat zu, dass neben der Revitalisierungsstudie für Leerstände im Ortskern noch zumindest ein weiteres Projekt im Dorf umgesetzt werde. Hier gelte es zu schauen, wieviel Mittel der Kommune in der „ersten Säule“ des Dorfentwicklungsprogrammes bewilligt werden. Gegenwärtig geht man hier von einem Betrag zwischen 400.000 und 500.000 Euro aus. Die Hälfte davon sei für Studien, Planungen und ähnliches zu verwenden. Vom „Restbetrag“ zwischen 200.000 und 250.000 Euro werde er den Gremien vorschlagen, 50 Prozent in Speckswinkel zu investieren. Gegenwärtig sei noch nicht klar, wann das Integrierte Entwicklungskonzept von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank genehmigt werde. Danach müsse die Stadtverordnetenversammlung noch darüber abstimmen. Idealerweise könnte dies schon im April 2019 der Fall sein. Im Anschluss daran werde dann recht zügig die Privatberatung und -förderung starten. Hiervon könnten nur Mengsberg und Speckswinkel profitieren, da Momberg noch bis 2013/14 im Dorferneuerungsprogramm gefördert wurde. Ortsvorsteher Karl Stehl sprach in seinem Bericht die Brandruine am „Krückeberg“ an. Hier wäre es wünschenswert, wenn so schnell wie möglich Abrissarbeiten beginnen würden. Nach Stehls Worten läge dies gegenwärtig an den Behörden. Der Bürgermeister sagte zu, sich über den Sachstand in Marburg zu erkundigen. Mittlerweile liegt die Genehmigung vor. Ein Wunsch des Ortsvorstehers wäre auch, dass die Bepflanzung zum Friedhof in Kürze erneuert werden könne. Hier gibt es aber noch Fragen mit der Versicherung zu klären. Weiterhin äußerte der Ortsvorsteher die Hoffnung, dass schnellst möglichst die noch fehlenden Fenster am „Zollhof“ ausgetauscht werden.
Anschließend befasste sich der Ortsbeirat mit den für Speckswinkel betreffenden Ansätzen im Haushaltsplan 2019.
Neben der Studie für die Revitalisierung des Ortskernes (35.000 Euro) sind die Anschaffung eines neuen Antriebshandrasenmähers, ein Ansatz für innerörtliche Straßenreparaturen, ein Zuschuss für den Dorfnaturlehrpfad, die Reinigung der Gardinen im „Zollhof“, die Erneuerung der Treppe mit Beleuchtung vom Parkplatz zum Grillplatz, die Verbesserung der Straßenbeleuchtung im Bereich „Krückeberg“ und Ausbesserungsarbeiten am Verbindungsweg Wilhelmshöhe-Lindenstraße in dem Zahlenwerk vorgesehen. Ein Stromanschlusskasten an der Teichanlage soll zunächst zurückgestellt werden, damit das Vorhaben im Rahmen des Dorfentwicklungsprogrammes auch bezuschusst werden kann.
In der mittelfristigen Finanzplanung sind 2021 Gelder für den Umbau des Feuerwehrhauses sowie die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges eingeplant. Hier, so Bürgermeister Thomas Groll, gelte es Gespräche mit der Wehr zu führen, um den zeitlichen und finanziellen Rahmen abstecken zu können.
In der anschließenden Abstimmung empfahl der Ortsbeirat der Stadtverordnetenversammlung einstimmig die Annahme des Haushaltes 2019.

Ortsbeirat Neustadt behandelte eine vielfältige Themenpalette

Am 28. Januar kam der Ortsbeirat Neustadt zu seiner ersten Sitzung im Jahr 2019 zusammen.
An der von Ortsvorsteher Klaus Groll geleiteten Sitzung nahmen auch Bürgermeister Thomas Groll und der Erste Stadtrat Wolfram Ellenberg teil.
In seinem Bericht über aktuelle Entwicklungen in der Kernstadt ging der Bürgermeister zunächst auf den Abriss des „Hauses der Begegnung“ und den Neubau des Kultur- und Bürgerzentrums ein.
Er sprach zunächst den tragischen Unglücksfall Anfang Dezember an und zeigte sich dankbar dafür, dass der Spendenaufruf der Kommune für die Ehefrau und den kleinen Sohn des ums Leben gekommenen polnischen Arbeiters inzwischen über 7.000 Euro erbrachte, die an die Familie überwiesen werden konnten.
Nach Grolls Worten befinde man sich bei dem Projekt nach wie vor im Zeitplan. Der Abriss sei zu großen Teilen abgeschlossen. Als gute Zeichen für die zeitnahe Realisierung des seniorengerechten Wohnens am Park wertete der Bürgermeister in diesem Zusammenhang, dass auch das Wohnhaus und der Fremdenzimmertrakt abgerissen seien.
In den kommenden Tagen werde die Ausschreibung für den Rohbau mit Hilfe der zentralen Vergabestelle beim Landkreis Marburg-Biedenkopf auf den Weg gebracht. Hierbei handele es sich um ein komplexes Verfahren, das die Verwaltung nicht „so nebenbei“ leisten könne.
Für Ende März rechnet der Bürgermeister mit der öffentlichen Ausschreibung. Dann wisse man mehr über die Entwicklung der Baupreise und gewinne sicherlich ein Mehr an Planungssicherheit hinsichtlich der Kostenentwicklung.
Gegenwärtig würden noch der Akustik-Planer sowie ein Sicherheitskoordinator ausgewählt. Auch mit der technischen Ausstattung der Bühne werde man sich im Februar befassen. Hierbei werde die Kommune für die „Pflicht“ sorgen und Möglichkeiten schaffen, dass bei Bedarf durch den Veranstalter die „Kür“ (auf dessen Kosten) realisiert werden könne.
Thomas Groll führte weiter aus, dass das Freibad im Sommer 2019 entgegen der ursprünglichen Planung doch noch geöffnet sein werde. Der Magistrat habe sich dafür entschieden, erst „die dicken Brocken“ beim Neubau des Kultur- und Bürgerzentrums zu vergeben, bevor man die Ausschreibungen für das Bad auf den Markt bringe. Man erhoffe sich dadurch eine bessere Finanzplanung. „Keiner kann derzeit ausschließen, dass es beim Bürgerhaus aufgrund der derzeit boomenden Bauwirtschaft zu deutlichen Preissteigerungen kommen könnte. Darauf müssten wir dann reagieren und an verschiedenen Stellschrauben drehen. Daher die vorgenommene Priorisierung. Wenn wir beide Projekte parallel realisieren würden, dann wäre das nicht möglich“, so der Bürgermeister. Möglicherweise werde es aber im Herbst 2019 bereits zu Demontagearbeiten kommen, damit dann im Frühjahr mit voller Kraft die Sanierungsarbeiten durchgeführt werden können. Die Planungen dafür werden gegenwärtig erarbeitet.
Hinsichtlich der geplanten Umgestaltung des Rathausplatzes erläuterte der Bürgermeister, wie bereits in der Sitzung des Fachausschusses, dass das Kreisbauamt mittlerweile den geänderten Planungsunterlagen zugestimmt habe. Auch das Einvernehmen des Denkmalschutzes liege inzwischen vor. Persönlich bedauerte Groll ein wenig, dass die umlaufende Pergola, welche begrünt werden sollte, nun entfallen müsse. Kreisbauamt und Denkmalpflege verträten die Auffassung, dass bereits durch die Sandsteinmauer die Raumkante genügend dargestellt werde und die angedachte Pergola „unhistorisch“ sei. Hierzu äußerte der Bürgermeister die Auffassung, dass ein solches Gestaltungselement von dem beauftragten und mehrfach ausgezeichneten Planungsbüro in vielen anderen Kommunen ohne Einwände realisiert worden sei. Nun würden die Ausschreibungsunterlagen erarbeitet. Die Barrierefreiheit werde zweifellos einen Qualitätsgewinn darstellen.
Die Machbarkeitsstudie für den Bürgerpark liegt im Entwurf vor. Eine öffentliche Vorstellung ist in der Mitgliederversammlung des Fördervereines Bürgerpark im März vorgesehen. Aufgrund der finanziellen Rahmensituation soll die Maßnahme „zweigeteilt“ in
2019 oder 2020 umgesetzt werden.
Erneut war die Ausweisung oder Verfügbarkeit von Bauland Thema in der Sitzung des Ortsbeirates Neustadt. Der Bürgermeister verwies nochmals darauf, dass die langwierigen Verhandlungen mit den beiden Insolvenzverwaltern hinsichtlich der an die Firma Will angrenzenden Flächen von Erfolg gekrönt gewesen seien. Nun gelte es, das Bauleitverfahren in Angriff zu nehmen. Selbst bei optimistischer Schätzung müsse man aber davon ausgehen, dass vor Herbst
2020 keinesfalls Baurecht bestehe. Die parallele Ausweisung weiterer Siedlungs-Erweiterungsflächen in der Kernstadt sieht Groll kritisch. „Wir dürfen nicht verkennen, dass wir gegenwärtig über lOO Baulücken allein in Neustadts Kernstadt haben. Das Regierungspräsidium wird auch vor dem Hintergrund des Demographischen Wandels -die Bevölkerungszahlen nehmen ab- schauen, ob tatsächlich die Notwendigkeit weiterer Baulandflächen besteht. Natürlich ist auch mir klar, dass gegenwärtig keine große Verkaufsbereitschaft der Eigentümer herrscht. Dennoch müssen wir uns der Themenstellung „Baulücken“ offensiv widmen. Ich habe daher die Hessische Landgesellschaft (HLG) gebeten, ein Konzept vorzulegen, wie man bei diesem Thema der Innenentwicklung zielgerichtet vorgehen kann. Ich gehe davon aus, dass wir in Kürze Eigentümer von Baulücken anschreiben und nach ihrer der Verkaufsbereitschaft befragen werden. Sollte es diese geben, dann werden wir oder die HLG in konkrete Verhandlungen eintreten. Wenn es uns gelingt, auf diese Weise 10 Flächen einer Bebauung zuzuführen, dann wäre dies schon ein Erfolg“.
Ortsvorsteher Klaus Groll bat den Bürgermeister darum, in diesem Bereich nicht nachzulassen, da es zahlreiche Interessenten für Bauplätze gebe.
Thomas Groll sprach auch die Leerstände in der Innenstadt und den Ortskernen der Stadtteile an. Hier gebe es seit 2009 ein Förderprogramm der Kommune, das dazu beitragen solle, solche Objekte an die Frau oder den Mann zu bringen. Es besteht aus einem Grundbetrag von 5.000 Euro und einer Kinderkomponente. Bezüglich der weiteren Finanzierung des kommunalen Straßenbaues sprach Bürgermeister Groll die bereits aus den anderen Ortsbeiratssitzungen bekannten Punkte an und empfahl aufgrund fehlender Pauschalzuweisungen des Landes bei der Einführung der Wiederkehrenden Straßenbeiträge zu bleiben.
Ortsvorsteher Klaus Groll hatte einige Bereiche aufgelistet, in denen aus seiner Sicht die Straßenbeleuchtung verbessert werden müsse. Hier handelt es sich um den Sonnenweg (Höhe Anwesen Wermann) und Mauerstraße (Höhe Anwesen Lemmer). Bürgermeister Thomas Groll stimmte der Sichtweise zu, dass es an den genannten Stellen „dunkel“ sei, er riet allerdings dazu, das Ganze in einen „größeren Zusammenhang“ einzuordnen. So fehlten seiner Meinung auch entlang des Bahndamms Leuchten. Er werde die Energie Netz Mitte um einen Kostenvoranschlag für das gesamte Gebiet bitten. „Immer wieder werden Wünsche nach zusätzlichen Straßenlampen herangetragen. Hier gilt es die Notwendigkeit und die Kosten zu prüfen. Ich rate dem Ortsbeirat eine Prioritätenliste aufzustellen“, so Thomas Groll.
Punktuelle Verbesserungen bei der Straßenbeleuchtung wünscht sich der Neustädter Ortsbeirat.
Weiterhin bat der Ortsvorsteher darum, den vom Parkplatz „Neukauf“ aufgrund von Bauarbeiten entfernten Blumenkübel zur Brücke in den Park hin wieder aufzustellen, um so die Stolpergefahr aufgrund des erhöhten Randsteines zu minimieren. Dies sagte der Bürgermeister zu.
Groll ging auch kurz auf die geplante Neugestaltung der Eingangsbereiche in die Ringstraße (Weidenbrunnen und Café Möller) ein. Für den Bereich des Café Möllers existiert bereits eine Planung, die sowohl von der Lenkungsgruppe als auch vom Magistrat positiv beschieden wurde. Auch der Ortsbeirat konnte sich der Idee anschließen. Vorgesehen ist, den vorderen Teil der Pergola zu entfernen. Dafür sollen dort zwei Bäume gepflanzt und mittels kleiner Sandsteinmauern mit Holzauflage zusätzliche Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Nach den Worten des Bürgermeisters entstehe so durchaus ein wenig „Biergarten-Atmosphäre“.
Bei der Neugestaltung des Weidenbrunnens sei man hingegen noch nicht soweit, erläuterte Thomas Groll. Hier müsse aufgrund des Schadenbildes wohl die ganze Pergola abgerissen werden. Das Planungsbüro sei beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, über die dann in den Gremien noch befunden werden müsse. Gegenwärtig sei angedacht, Cortenstahl (wetterfester Baustahl) als Gestaltungselement zu verwenden.
Ortsvorsteher Klaus Groll fragte auch nach, ob beim Neubau des Kultur- und Bürgerzentrums und der Neugestaltung des Bürgerparks auch Toiletten vorgesehen seien. Der Bürgermeister führte hierzu aus, dass dies „ein schwieriges Thema“ sei, da leider aufgrund teilweise fehlender sozialer Kontrolle mit einer erhöhten Vandalismusgefahr gerechnet werden müsse. Auch sei der Standort „eine Herausforderung“. Die einen wollten die Toilette beim Spielplatz, andere beim Teich und Dritte wieder beim Pavillon. Das Aufstellen
einer separaten Toilettenanlage im Park würde im Übrigen wohl über 80.000 Euro kosten. Gegenwärtig sei daher angedacht, im hinteren Bereich des neuen Kultur- und Bürgerzentrums eine von außen zugängliche Toilette aus Edelstahl zu errichten, damit diese leicht gereinigt werden könne.
Auch das Thema „Windkraftanlagen“ wurde erneut im Ortsbeirat Neustadt behandelt. Der Bürgermeister berichtete dazu, dass im Regionalen Raumordnungsplan für Mittelhessen im Umfeld von Neustadt Windräder nur im Bereich des „Dreiherrensteins“ und in der Gemarkung „Trillrodt“ möglich seien. Gegenwärtig liefen hier die Planungen der Energiegenossenschaft Vogelsberg. Es gäbe bereits seit Jahren Pachtverträge mit dieser. Während am „Dreiherrenstein“ bis zu vier Windräder errichtet werden sollen, ist bei „Trillrodt“ eines vorgesehen. Mit einer Realisierung der Maßnahme könne nach gegenwärtigem Stand frühestens Ende 2020 gerechnet werden. Der Ortsbeirat machte deutlich, dass er darüber hinaus keine weiteren Windräder in der Neustädter Gemarkung wünsche. Der Ortsbeirat der Kernstadt empfahl einstimmig die Annahme des Haushaltsplanes 2019 im Hinblick auf die ihn betreffenden Punkte. Die im Vorfeld geäußerten Wünsche des Gremiums wurden weitestgehend berücksichtigt. Lediglich für den Neustädter Advent sieht der Magistrat 2.000 Euro statt der gewünschten 2.500 Euro vor. Der Bürgermeister versicherte allerdings, dass bei einem „passenden Konzept“ durchaus auch ein „Nachschlag“ möglich sei.
Das Gremium diskutierte anschließend angeregt über die Zukunft des Neustädter Advents. Der Bürgermeister lobte zunächst die Arbeit des Ortsvorstehers und der anderen Engagierten bei der Durchführung der diesjährigen Veranstaltung. Allerdings würde er sich wünschen, dass man mehr nach einem „Alleinstellungsmerkmal“ schaue. Nach der Neugestaltung des Rathausplatzes könne man auch dort, zu Füßen des größten Fachwerkrundbaus der Welt, die vom Ortsbeirat gebauten Holzbuden aufbauen. Auch Turmblasen aus den Fenstern des Rathauses oder des Junker-Hansen-Turmes hielt der Bürgermeister für einen möglichen Programmpunkt. Mittelalterliche Stände könnten in das Geschehen etabliert werden. Im Rathaus könnten einige wenige Hobbykünstler oder Marktbeschicker ihre Sachen anbieten. Thomas Groll bat den Ortsvorsteher hierüber nochmals nachzudenken.
Das angedachte Denkmal für die ermordeten jüdischen Mitbürger könnte seinen Platz auf einer Grünfläche des neugestalteten Rathausplatzes finden. Gegenwärtig erarbeitet ein Gremium aus Kommunalpolitikern gemeinsam mit dem Künstler Hans Schohl aus Anzefahr ein Konzept. Ziel ist es, den ermordeten Personen, ihren Gebäuden wie der Synagoge und ihren Gebräuchen wieder einen Platz in Mitten der Kommune zu geben.
Abschließend befasste sich der Ortsbeirat kurz noch mit dem Stadtjubiläum „750 Jahre beurkundete Stadtrechte Neustadts“ im Jahre 2022. Der Bürgermeister stellte noch einmal kurz den ersten groben Entwurf vor, der im Dezember 2018 bereits den Vereinen erläutert worden ist. Schwerpunkte sollen der Festakt am 5. Mai 2022 sowie ein Stadtfest Mitte Juli sein. Im ersten Halbjahr werden die Planungen weiter vorangetrieben. Mittlerweile hat das Landespolizeiorchester Hessen bereits zugesagt, in großer Orchester Besetzung im Herbst 2022 zu einem Wohltätigkeitskonzert nach Neustadt zu kommen.