Neustädter Mitteilungsblatt

„Deutschland, Achtung Baustelle“ Polit- und Gesellschaftskabarett mit Edgar und Irmi begeistert Besucher

Nur eine Woche nach der Neustädter Kunstausstellung fand am 3. November 2012 eine weitere kulturelle Veranstaltung im Historischen Rathaus statt.
Bürgermeister Thomas Groll konnte rund 100 Besucher zu einem Kabarettabend mit Edgar und Irmi aus Unterfranken begrüßen. Groll betonte, dass man wieder einmal etwas Neues wage und freute sich über die gute Resonanz.
Die beiden aus dem Landkreis Bad Neustadt an der Saale stammenden Kabarettisten sorgten während des zweistündigen Programms für beste Unterhaltung und wurden dafür mit großem Applaus des Publikums belohnt.
Hintergründiges, tiefsinniges und provokantes wurde geboten. Vor Edgar und Irmi war an diesem Abend niemand sicher: Ob Angela Merkel, Peer Steinbrück, der Papst, Margot Käßmann oder der Islam, sie alle bekamen „ihr Fett ab“.
Die beiden nahmen zudem am Küchentisch so manche Alltagssituation aus deutschen Haushalten auf die Schippe. Der Einkauf bei IKEA kam hier ebenso zur Sprache wie die neugierigen Nachbarn, das Fernsehprogramm oder des Deutschen liebstes Haustier, der Hund. Auch über die CSU, die bayerische Filzwirtschaft oder das kleine von Sozis regierte Dorf (München) gab es so manches zu erfahren.

Momberg ein Schwerpunkt kommunaler Investitionen in 2012

Magistrat verschaffte sich vor Ort ein Bild über den Sachstand der laufenden Maßnahmen
Am 24. Oktober 2012 fand die turnusgemäße Sitzung des Magistrates in Momberg statt. Im Mittelpunkt der Zusammenkunft stand eine Besichtigung der derzeit laufenden Investitionsmaßnahmen. Hieran nahmen auch Ortsvorsteher Jörg Grasse und dessen Stellvertreter Arno Sack teil.
Zunächst nahm man das 2011 fertiggestellte obere Stockwerk des Dorfgemeinschaftshauses in Augenschein.
Eigens für den Magistrat hatte der Ortsvorsteher den kleinen Saal als Trauzimmer umgestaltet. Mit einem finanziellen Aufwand von weniger als 400,00 Euro konnte für ein passendes Ambiente gesorgt werden. Das barrierefrei zugängliche Trauzimmer steht heiratswilligen aus der gesamten Kommune zur Verfügung. Nähere Informationen hierzu erteilten auf Nachfrage die Mitarbeiter des Standesamtes.
Der Magistrat stimmte mit den Vertretern des Ortsbeirates darin überein, dass mittelfristig aus energetischen Gründen ein Austausch der Fenster im großen Saal anzustreben sei.
Auch dem kirchlichen Kindergarten stattete man einen Besuch ab. Dessen Leiterin Danuta Musialik dankte für die gute Zusammenarbeit mit der Kommune und hob hervor, dass in den letzten Jahren neben der Dachsanierung zahlreiche kleinere Arbeiten im Bereich des Kindergartens durchgeführt worden seien. Aktuell habe man den alten Teppichboden der zweiten Ebene mit finanzieller Unterstützung der Stadt gegen einen pflegeleichten Linoleumbelag ausgetauscht.
Weitere Ziele waren mit dem Dorfteich, der grundlegend umgestaltet wird, dem Verbindungsweg Hauptstraße-Pfaffenhöfer Straße und dem Backhaus Projekte der Dorferneuerung. Kritisch sah der Magistrat die Erhaltungsarbeiten am Backhaus. Hierzu gibt es aber aufgrund denkmalrechtlicher Vorschriften keine Alternative. Da man zu Beginn der Dorferneuerung einen Schwerpunkt auf das Backhaus gelegt hatte, konnte man sich nun leider nicht vollständig von dem Projekt verabschieden. Immerhin gelang es, die geplanten Ausgaben von 179.000,00 Euro auf rund 40.000,00 Euro zurückzuführen und die Arbeiten auf das Notwendigste zu beschränken. Auch über die Sanierungsarbeiten am Feuerwehrhaus wurde der Magistrat unterrichtet. Die Fahrzeughalle wird grundlegend saniert. Erfreut nahm man die Eigenleistungen der Feuerwehrkameraden zur Kenntnis.
Darüber hinaus warf man noch einen Blick auf die gerade fertiggestellte Teichstraße.
Abschließend stellten die Magistratsmitglieder fest, dass Momberg 2012 einen Schwerpunkt der kommunalen Investitionen bilde. Über 550.000,00 Euro werden in Momberg im Rahmen der momentanen Bauvorhaben verausgabt. Der alleine von der Stadt Neustadt (Hessen) aufzubringende Anteil beläuft sich auf ca. 300.000,00 Euro. Der Rest entstammt Förderbeiträgen und Anliegerleistungen.
Im Dezember dieses Jahres ist eine Magistratssitzung in Speckswinkel vorgesehen.

Aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Neustadt/Hessen

Verkauf Grundstück „An der Stuffert 1″ (Feldscheune)
(Magistratsvorlage )
Die SVV hatte über den Verkauf des Grundstücks „An der Stuffert 1″ (Feldscheune) in der Größe von 711 m2 zu einem Kaufpreis von 75,00 Euro/m2, also insgesamt 53.325,00 Euro zu befinden. In der Begründung dazu heißt es, dass es sich im Antrag um ein mit der so genannten Feldscheune bebautes Grundstück handelt. Infolge der Verkaufsanzeige seien drei Angebote eingegangen. Der Magistrat habe sich entschlossen, das höchste Gebot anzunehmen. Der Zuschlag ging an ortsansässige Eheleute aus Neustadt. Der Verkauf erfolgt unter der Voraussetzung, den Abriss der Scheune auf Kosten der Stadt Neustadt durchzuführen. Laut Angebot belaufen sich diese Kosten auf rund 8.000,00 Euro. Die in der Scheune untergebrachten und noch benötigten Gegenstände werden anderweitig ausgelagert. Der Magistratsvorlage wurde einstimmig zugestimmt.
Erwerb von Grundstücken „Die Hundskaute“
(Magistratsvorlage )
Die SVV hatte über den Erwerb der Grundstücke „Die Hundskaute“ in der Größe von einmal 3.387 m2 und einmal 4.713 m2 zu einem Kaufpreis von 6,21 Euro/m2, also insgesamt 50.300,00 Euro zu befinden.
In der Begründung dazu heißt es, dass die im Antrag genannten Grundstücke im Jahr 1996 durch die beauftragte staatliche Treuhandstelle als Bauerwartungsland zum Preis von 24.848,79 Euro angekauft wurden. Seinerzeit wurde die Ausweisung eines Wohnbaugebietes durch einen Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan geplant. Dieser wurde jedoch nicht weiter verfolgt. Seitens der Kommune wird aktuell kein Bedarf für ein großflächiges Neubaugebiet mehr gesehen. Vielmehr soll künftig entsprechend dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ gehandelt werden.
Um etwaige Rückkaufskosten nicht weiter ansteigen zu lassen ist ein Rückerwerb nunmehr angezeigt. Die Kosten wurden im Haushalt 2012 veranschlagt. Die benötigten Mittel werden durch den Verkauf der Feldscheune zur Verfügung gestellt. Der Magistratsvorlage wurde einstimmig zugestimmt.
Wasserleitungsbau Lindenstraße/Stadtteil Speckswinkel
hier: überplanmäßige Auszahlung (Magistratsvorlage) Die SVV hatte über eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 12.000,00 Euro zu befinden. Für notwendige Erneuerungsarbeiten im Bereich der Lindenstraße in Speckswinkel soll diese Summe bereitgestellt werden.
In der Begründung dazu heißt es, dass sich bei Kanalarbeiten des Zweckverbandes Mittelhessische Abwasserwerke herausgestellt hat, dass die Wasserleitung im Bereich der Lindenstraße im Stadtteil Speckswinkel auf einer Länge von rund 40 m schadhaft war und ein Austausch daher notwendig wurde. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 12.000,00 Euro.
Für Wasserversorgungsarbeiten fallen Kosten in Höhe von 6.500,00 Euro netto, für die Hausanschlussleitungen 1.300,00 Euro und für zusätzliche Straßenbauarbeiten infolge notwendiger Anpassungen aufgrund der Kanalsanierung 2.000,00 Euro an. (Alle Mittel in netto). Hinsichtlich der Hausanschlüsse sind die Anlieger beitragspflichtig.
Der Magistratsvorlage wurde einstimmig zugestimmt.
Beitritt der Stadt Neustadt zur Energiegenossenschaft Marburg-Biedenkopf (Magistratsvorlage )
Die SVV hatten darüber zu befinden, dass die Stadt Neustadt der Energiegenossenschaft Marburg-Biedenkopf beitritt und mit 100,00 Euro einen Geschäftsanteil zeichnet.
In der Begründung dazu heißt es, dass am 2. Oktober 2012 die Energiegenossenschaft Marburg-Biedenkopf e. G. gegründet wurde. Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Gegenstand des Unternehmens ist
a. die Planung, Finanzierung, Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung von Anlagen zur Nutzung der regenerativen Energien,
b. der Vertrieb von Werbe-, Strom und sonstigen Energieträgern,
c. die direkte und indirekte Beteiligung an Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien,
d. sämtliche weiterführende Aktivitäten in Form von Maßnahmen zur Energieeffizienz, Energieeinsparung, Energiespeicherung und Elektromobilität.
Mitglieder der Energiegenossenschaft können natürliche Personen, Personalgesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechtes, damit auch Kommunen, werden. Durch den Beitritt bekundet die Stadt Neustadt ihre Bereitschaft, die Energiewende auch auf kommunaler Ebene zu unterstützen. Der Beitritt zur Energiegenossenschaft Marburg-Biedenkopf e. G. schafft keine Konkurrenzsituation zu einer möglichen Gründung einer örtlichen Energiegenossenschaft. Der Magistratsvorlage wurde einstimmig zugestimmt.
Veräußerung von angedachten Kompensationsflächen an die Bundesstraßenverwaltung (Magistratsvorlage) Die SVV hatte über die Veräußerung von Flächen in der Gemarkung Momberg (3.262 m2/Preis 1,00 Euro) und in der Gemarkung Speckswinkel (2.500 m2/Preis 1,15 Euro) zu befinden. In der Begründung dazu heißt es, dass die hessische Landgesellschaft mbH beauftragt ist, Flächen für Kompensationsmaßnahmen für die B 3-Ortsumfahrung Frohnhausen/Bellnhausen-Staufenberg zu erwerben. Eine Ausgleichsmaßnahme soll im Bereich des „Etzgeröder Hofes“ durchgeführt werden. Näheres hierzu konnte die SVV den beigefügten Anlagen entnehmen. Das Vorhaben, so hieß es weiter, passe hervorragend in das SILEK-Konzept der Stadt Neustadt. Nicht alle waren mit dieser Maßnahme einverstanden, besonders die im Parlament vertretenen Landwirte stimmten mit zwei Stimmen gegen die Vorlage.
Stellplätze „Weinberger Grund“, Speckswinkel,
(Magistratsvorlage )
Die SVV hatten darüber zu befinden, dass die erhobenen Vorausleistungen auf den Kostenerstattungsbeitrag für die Herstellung der vier Baugrundstücke zugeordneten Stellplätzen auf der im Gemeinschaftseigentum befindlichen Sonderfläche im Baugebiet „Weinberger Grund“, Speckswinkel, in Höhe von jeweils 2.250,00 Euro (gesamt 9.000,00 Euro) den Eigentümern zurückerstattet werden.
In der Begründung heißt es dazu, dass in den notariellen Kaufverträgen den genannten Grundstücken jeweils zwei Stellplätze zugeordnet wurden. Die Anlieger entrichteten den oben genannten Betrag. Seinerzeit wurde davon ausgegangen, dass die Anlieger auf ihren Grundstücken keine Stellplätze errichten können, weil eine Reihenhausbebauung vorgesehen war, die dann nicht ausgeführt wurde. Zwischenzeitlich wurden sowohl die Grundstücke bebaut und auch Stellplätze geschaffen. Die Verträge sollen nun mit den Eigentümern rückabgewickelt und der geleistete Kostenanteil zurückerstattet werden. Der Vorlage wurde einstimmig zugestimmt, weil es so für sinnvoll und richtig erkannt wurde.
GVFG-Förderung Straße „Im Hattenrod“ (Magistratsvorlage) Die SVV hatte darüber zu befinden, dass es sich bei der Straße „Im Hattenrod“ um einen verkehrswichtigen innerörtlichen Straßenzug handelt.
In der Begründung dazu heißt es, dass die Straße „Im Hattenrod“ bereits 2011/12 zur grundhaften Erneuerung vorgesehen war. Aufgrund eines fehlenden GVFG-Zuwendungsbescheides (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) wurde das Vorhaben aber zurückgestellt.
Im Haushaltsplan 2012 wurden Ausgaben in Höhe von 475.000,00 Euro etatisiert. Der Anliegeranteil beläuft sich nach dem kommunalen Straßenausbaubeitragssatz auf 50 % da der Straßenzug überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dient. Der GVFG-Förderanteil beträgt bis zu 75 % und wird ausschließlich auf den von der Kommune zu tragenden Kostenanteil gewährt. Mit Schreiben vom August 2012 wurden die Baumaßnahmen von Hessen Mobil in das finanzierbare Förderprogramm 2012 aufgenommen, Maßnahmebeginn soll im Frühjahr 2013 sein. Dazu musste jetzt auch ein Beschluss der SVV erfolgen. Bei der Straße „Im Hattenrod“ handelt es sich um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße, für die folgende Gründe sprechen. Bei einer (kurzfristigen) Sperrung der B 454 im Bereich Bahnhof-straße/Hindenburgstraße wäre sie die einzig in Frage kommende Umleitungstrecke. Sie dient für Verkehrsteilnehmer aus dem benachbarten Vogelsbergkreis als Zuwegung zur B 454 in Richtung Schwalmstadt. Der Vorlage wurde einstimmig zugestimmt.
Resolution zum Thema „Fracking“ (Magistratsvorlage) Die SVV hatte über nachfolgende Resolution zu befinden. Die BNK Petroleum Deutschland hat im Februar 2012 eine „Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoff“ in Nordhessen und im angrenzenden Nordrhein-Westfalen beantragt. Auch die Stadt Neustadt (Hessen) 1 iegt im beantragten Aufsuchungsfeld. Die Erkundung und Aufsuchung von unkonventionellen Lagerstätten werden wegen möglicher Umweltauswirkungen sehr kontrovers diskutiert. Besorgnis besteht insbesondere wegen des Einsatzes von Chemikalien als Zusatzstoffe beim so genannten „Fracking“. Die Umweltauswirkungen hierdurch können vielfältig sein. In Betracht komme zum Beispiel nachhaltige Auswirkung auf das Grundwasser durch das verwendete Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien. Beim „Fracking“ finden horizontale Bohrungen, zum Teil über mehrere Kilometer hinweg statt. Das bedeutet, dass die Bohrungen in der einen Kommune stattfinden, sich aber auch negative Auswirkungen auf benachbarte Kommunen ergeben können. Zahlreiche Kommunen und Regionalversammlungen haben sich bereits mit der Thematik befasst. Sie fordern das Land Hessen, das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung auf, die geologische Aufsuche und Förderung von Erdgas durch das so genannte „Fracking“ solange zu verbieten, bis die Umweltverträglichkeit und die gesundheitliche Unbedenklichkeit dieses hydraulischen Verfahrens wissenschaftlich erwiesen ist. Die Stadt Neustadt schließt sich dieser Auffassung an und bestätigt dies durch einen Beschluss der SVV. Der Magistrat wird beauftragt, die Position gegenüber dem Land deutlich zu machen. Der Vorlage wurde einstimmig zugestimmt.