Der Fall der Fälle macht den Unterschied

„Im Hattenrod“ gilt als „verkehrswichtige innerörtliche Straße“ weil sie eine Ausweichstrecke für die Bundesstraße wäre
Nahezu reflexartig kam am Montag während der Stadtverordnetenversammlung beim Thema „grundhafte Erneuerung einer Straße“ eine alte Geschichte auf den Tisch.
von Florian Lerchbacher
Neustadt. Zweimal hatten die Neustädter in den vergangenen Jahren die grundhafte Erneuerung der Straße „Im Hattenrod“ aufgrund eines fehlenden Zuwendungsbescheides aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zurückgestellt. Im Frühjahr 2013 soll das Projekt nunmehr umgesetzt werden – damit die Fördermittel kommen, mussten die Stadtverordneten nach Aufforderung von Hessen Mobil nur noch beschließen, dass die Straße „innerörtlich verkehrswichtig“ ist.
Diese Grundvoraussetzung erfüllten die Neustädter am Montag einstimmig. 475 000 Euro hat die Stadt an Kosten veranschlagt. Die GVFG-Förderung beläuft sich auf 75 Prozent – kommt allerdings nur der Kommune zugute. Der Anliegeranteil beläuft sich auf 50 Prozent.
50 Prozent? Dieser Punkt rief Mombergs Ortsvorsteher Jörg Grasse auf den Plan, der daran erinnerte, dass der Anliegeranteil beim Ausbau von „Arenecke“, „Pfaffenhöfer Straße“ und „Tannenbergstraße“ 75 Prozent betragen habe. „Wo ist der Unterschied?“, fragte er Bürgermeister Thomas Groll und bekam die Erklärung: Hessen Mobil habe „Im Hattenrod“ nicht wie die Momberger Straßen als „Anliegerstraßen“ sondern als „innerörtlich verkehrswichtig“ eingestuft, da sie bei einer Sperrung der Bundesstraße 454 im Bereich Bahnhofstraße / Hindenburgstraße die einzig in Frage kommende Umleitungsstrecke sei. Noch dazu diene sie Verkehrsteilnehmern aus dem benachbarten Vogelsbergkreis als Zuwegung zur B 454 Richtung Schwalmstadt und sei eine bedeutsame Zuwegung zum Bahnhof.
Somit steht fest: Die Anlieger müssen insgesamt für rund 238 000 Euro aufkommen. Die Stadt erhält derweil rund 170 000 Euro an Fördermitteln und muss selbst nur rund 70 000 Euro berappen.
Resolution gegen „Fracking“
■ Einstimmig unterstützen die Stadtverordneten auch eine Resolution zum Thema „Fracking“. Die „BNK Petroleum Deutschland“ hat eine „Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoff“ für ein Gebiet beantragt, in dem auch die Stadt Neustadt liegt. „Die Erkundung und Aufsuchung von unkonventionellen Lagerstätten werden wegen möglicher Umweltauswirkungen sehr kontrovers diskutiert. Besorgnis besteht insbesondere wegen des Einsatzes von Chemikalien als Zusatzstoffe beim sogenannten , Fracking'“, erklärte Groll.
Zahlreiche Kommunen fordern die Bundesregierung auf, das „Fracking“ solange zu verbieten, bis die Umweltverträglichkeit und die gesundheitliche Unbedenklichkeit dieses hydraulischen Verfahrens wissenschaftlich erwiesen ist. Dieser Gruppe gehören nun auch die Neustädter an.
Groll widmete sich während der Stadtverordnetenversammlung auch überplanmäßigen Ausgaben. Einer der größten Posten waren rund 4 500 Euro für die Dorfverschönerung in Mengsberg. „Die Ausgaben sind gedeckt durch das Preisgeld, das die Mengsberger für ihren Sieg beim Landeswettbewerb ,Unser Dorf hat Zukunft* gewonnen haben“, betonte er. ü Eine weitere überplanmäßige Ausgabe beschlossen die Stadtverordneten am Montag: Für Erneuerungsarbeiten an der Wasserleitung im Bereich der Lindenstraße in Speckswinkel werden 12 000 Euro fällig. Bei Kanalsanierungsarbeiten des Zweckverbandes Mittelhessische Abwasserwerke hatte sich herausgestellt, dass die Leitung auf rund 40 Metern Länge schadhaft war und ausgetauscht werden musste. Für die Wasserversorgungsarbeiten fielen Kosten in Höhe von 6 500 Euro an, für die Hausanschlussleitungen Kosten in Höhe von 1 300 Euro netto. Zusätzliche Bauarbeiten an der Straße kosten 2 000 Euro. Hinsichtlich der Hausanschlussleitungen sind die Anlieger entsprechend der Wasserversorgungssatzung der Stadt beitragspflichtig, betonte Groll.