Haushaltsausschuss des Bundestages hat Rechnungshof-Kritik zu A-49-Verfahren auf der Tagesordnung
Aktuell steht der Komplex Autobahn 49 auf der Tagesordnung des Haushaltsausschusses des Bundestags. Doch offenbar haben Fraktionen vor einer Entscheidung noch Redebedarf.
von Michael Rinde
Stadtallendorf. Wie diese Zeitung ausführlich berichtete, gibt es deutliche Kritik des Bundesrechnungshofes am Umgang des Bundesyerkehrsministeriums mit einer wichtigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung rund um das Thema Autobahn 49. Es geht um die Finanzierung zweier A-49-Abschnitte über eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP). Das betrifft die A-49-Ab- schnitte von Schwalmstadt bis Stadtallendorf und von dort bis zur Autobahn 5 bei Gemünden (Felda).
Der Bundesrechnungshof sieht Vorgaben des Haushaltsausschusses vom Verkehrsministerium nicht umgesetzt (die OP berichtete). Vor einem Jahr hatte der Ausschuss rund 1,1 Milliarden Euro für die nächsten Jahrzehnte freigegeben.
Jetzt steht die Frage im Raum, wie der Ausschuss mit der Kritik der Prüfer umgeht, ob er sie teilt und möglicherweise zu dem Entschluss kommt, dieses Geld erneut zu sperren. Im Februar hat das Unternehmen Deges im Auftrag des Bundes das Vergabeverfahren für das Projekt A 49 gestartet. Das passierte, nachdem es für die Neubaustrecke von rund 31 Kilometern
nun vollständiges Baurecht gibt. Insgesamt geht es sogar um mehr als 60 Kilometer Autobahn von Fritzlar bis zum Ohmtal-Dreieck. Der private Partner soll nämlich auch den mit öffentlichen Geldern gebauten Autobahnteil später betreiben und unterhalten.
Heute tagt der Haushaltsausschuss des Bundestags. Auf seiner Tagesordnung steht auch der Komplex Autobahn 49 und der Bericht des Bundesrechnungshofes.
Doch wie aus Berlin zu erfahren ist, dürfte die Ausschussmehrheit von CDU und SPD wohl darum bitten, die Beratung auf einen späteren Termin zu verschieben. Nach Recherchen dieser Zeitung gibt es offenbar noch Beratungsbedarf
bei einzelnen Ausschussmitgliedern. Die Entscheidung über die Vertagung fällt das nichtöffentlich tagende Gremium. Aus dem Bundesverkehrministerium wird es wohl vorerst keine öffentliche Stellungnahme zu den Vorhaltungen des Bundesrechnungshofes geben. Erst nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen ist das denkbar. Das ergab sich aus der Antwort auf eine Anfrage dieser Zeitung.
Sorge gibt es bei der Vereinigung hessischer Unternehmerverbände (VhU) angesichts der möglichen Szenarien bis hin zu einer Verzögerung des Vergabeverfahrens. Der A-49-Lückenschluss sei eines der wichtigsten Verkehrsprojekte in Hessen, so Dr. Jochen Knake. Er ist Vorsitzender des Verkehrsausschusses im VhU.
„Weitere Verzögerungen wären inakzeptabel und zudem sachlich unbegründet“, heißt es in einer Presseerklärung der Vereinigung der Unternehmerverbände. Die wichtigsten Fragen der Wirtschaftlichkeitsprüfung seien längst abgearbeitet, alle bisherigen Einsprüche hätten sich als unbegründet erwiesen, erklärt der VhU.
Das ÖPP-Projekt Autobahn 49 beruht auf dem sogenannten Verfügbarkeitsmodell. Demnach bekommt der private Partner Abschlagszahlungen von rund 50 Prozent während des Baus jener 31 Kilometer vom Bund. Die andere Hälfte zahlt der Investor. Anders als bei früheren ÖPP-Projekten wie bei der Autobahn erhält der Partner nicht pauschal
die Mauteinnahmen. Darauf weist die Firma Deges als beauftragter Vorhabenträger hin. Für den Betrieb und die Unterhaltung der Gesamtstrecke gibt es Pauschalbeträge.
Sie können sich verringern, wenn die Strecke nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Vor der Vergabe muss erneut geprüft werden, ob das Angebot des Siegers im Wettbewerbsverfahren tatsächlich wirtschaftlicher ist als eine herkömmliche Finanzierung durch den Bund.
In den veranschlagten Gesamtkosten des Bundes von 1,1 Milliarden Euro sind die Einzelkosten für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und anteilige Finanzierung eingerechnet worden. Dieses Geld ist bisher vom Bund freigegeben.