Stadtverordnete segnen Aussetzung der Kita-Gebühren ab und beschließen Bebauungsplan für zwei Solarparks
Von Florian Lerchbacher
Neustadt. Einer bunten Mischung an Magistratsvorlagen gaben Neustadts Stadtverordnete einstimmig ihre Zustimmung. Zwei Themen stachen dabei heraus: Die Befreiung eines Großteils der Eltern von der Gebührenpflicht in den Kindertagesstätten zu Lockdownzeiten und die Absegnung des Baus zweier Solarparks.
Zunächst widmeten sich die Stadtverordneten den Kita-Gebühren. Zwar steht in der Kostenbeitragssatzung, dass Eltern auch bei vorübergehenden Schließungen der Einrichtung die Gebühren entrichten müssen.
Dies sehe der Magistrat im Falle der von der Landesregierung aufgrund der Corona-Pandemie verordneten Schließung allerdings nicht als verhältnismäßig an, heißt es in der Vorlage. Eltern von Kindern, die zwischen dem 16. März und dem 29. Mai nicht in die kommunalen Kitas oder den Waldkindergarten (U-3-Kinder und Ü-3-Kinder in der Nachmittagsbetreuung) gehen konnten und eigentlich Gebühren berappen müssten, müssen nichts zahlen.
Das gilt auch für das Verpflegungsentgelt. Wer die Notbetreuung in den erwähnten drei Monaten in Anspruch nahm, muss indes schon zahlen. Die Stadt verliert durch diese Entscheidung monatlich rund 10 000 Euro.
Seit dem 2. Juni läuft nun allerdings „eingeschränkter Regelbetrieb“. Für Kinder, die Anspruch auf Notbetreuung haben oder unter die Härtefallregelung fallen, werden seitdem wieder die regulären Beiträge fällig – weil für sie Plätze vorzuhalten sind, wie Bürgermeister Thomas Groll erläuterte. Für Kinder, die nun im wöchentlichen Wechsel in die Einrichtungen gehen, werde entsprechend auch nur die Hälfte der Gebühren erhoben, resümierte er.
Apropos Kinderbetreuung: Die Stadt legt ein (zunächst) 5 000 Euro schweres Förderprogramm auf, um Tagesmütter zu unterstützen. Tagesmütter seien eine wichtige Ergänzung zur Regelbetreuung – noch dazu würden sie auch Kinder ab dem ersten Lebensjahr betreuen, was sonst nur in der Kita Sonnenschein geschieht.
Noch dazu geht die Stadt davon aus, dass die Nachfrage nach U-3-Plätzen steigt und ihr Angebot trotz der Schaffung einer neuen Gruppe im Regenbogen nicht ausreichen wird.
Als Wohnstadt wolle die Kommune das Angebot an Tagesmüttern ausbauen, daher sei sie bereit, diese zu unterstützen. Die Stadtverordneten segneten zum Abschluss ihrer Sitzung noch die Aufstellung zweier Bebauungspläne beziehungsweise die Änderung der jeweiligen Flächennutzungspläne ab. So sind die Voraussetzungen geschaffen, dass ein Investor die Solarparks Struth und Lotterberg errichten kann. SPD-Fraktionsvorsitzender Hans-Gerhard Gatzweiler sprach von „ganz wichtigen Beschlüssen“ und einem weiteren Schritt hin zu regenerativen Energien. Auf rund 20 Hektar werden Freiflächen-Photovoltaikanlagen stehen – was auch für die Landwirte lukrativer sei als das Land zu bestellen. Noch dazu sei es den Neustädtern gelungen, dass nicht das komplette generierte Geld nach Norddeutschland in die Tasche des Investors fließe: Die Energiegenossenschaft Vogelsberg übernehme 25 Prozent der Flächen – eine Investition von rund 3,5 Millionen Euro.
Neustädter Bürger hätten die Möglichkeit, sich über Nachrangdarlehen mit rund einer Million zu beteiligen. Gatzweiler bezeichnete dies als interessante Investitionsmöglichkeit, da die Rendite zwischen zwei und vier Prozent liegen werde.