Klage abgewiesen, Partner ausgewählt

Wichtige Entscheidungen für den Weiterbau der A 49 gefallen / Tochter des Strabag-Konzerns ausgewählt
Von Michael Rinde
Klagen gegen Weiterbau der A49© Zuerst fiel vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil, danach wurde der private Partner für den Autobahnbau bekanntgegeben.Foto: Michael Rinde

Leipzig. Es gibt gleich zwei Neuigkeiten rund um den Weiterbau der A 49: Zum einen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die letzte offene Klage gegen das Baurecht entschieden. Außerdem hat das Bundesverkehrsministerium bekanntgegeben, wer rund 30 Kilometer Autobahn bauen und später 60 Kilometer A 49 auch betreiben wird. Die Klage ist abgewiesen und eine Tochtergesellschaft des Strabag-Konzerns hat sich im Verfahren durchgesetzt.

Zunächst zur Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht: Schon in der mündlichen Verhandlung am 23. Juni hatte es sich abgezeichnet. Dort hatte der 9. Senat in Richtung der drei Kläger bereits signalisiert, dass er schon aus formalen Gründen heraus Bedenken habe. Dennoch gab das Gericht den Klägern noch einmal Gelegenheit, schriftlich zu einzelnen Punkten Stellung zu nehmen.

Darum ging es in dieser insgesamt dritten Klage: Die drei Kläger fürchten, während des laufenden Flurbereinigungsverfahrens für die A 49, Land zu verlieren und zwar für vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen. Das Flurbereinigungsverfahren begann 2017, das Baurecht (der Planfeststellungsbeschluss) wurde zuletzt 2019 angepasst, eben wegen der Ausgleichsprojekte für die Autobahn. Auf diesen letzten Termin bezog sich auch die Klage. Doch das Gericht sah das völlig anders. Für den 9. Senat ist das Jahr 2017 maßgebend. Und deshalb kam diese Klage am Ende zu spät, so das Gericht sinngemäß in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung. Was bedeutet der Abschluss dieses letzten noch offenen Verfahrens? Rechtlich ist der Kampf gegen das Baurecht für die Autobahn 49, das seit 2012 besteht, damit beendet. Politisch gibt es nach der Freigabe der Gelder des Bundes für die öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) auch keine Hindernisse mehr. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte den Ausgang der Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht quasi als „letzte Hürde“ definiert. Durch die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes war der Weg frei. Am Mittag teilte das Bundesverkehrsministerium mit, dass die „Strabag Infrastrukturprojekt GmbH“ mit Sitz in Bad Hersfeld den Zuschlag bekommen hat.

Auf den Ausgang der letzten noch offenen Klage gab es gestern erste Reaktionen: Ullrich Eitel, geschäftsführender Gesellschafter der Marburger Tapetenfabrik und zugleich Sprecher des Arbeitskreises A 49 beim Regionalmanagement Mittelhessen, ist mit dem Ausgang des Verfahrens hochzufrieden.

„Das ist eine Riesenerleichterung“, kommentierte er gegenüber der OP. Die Autobahn sei jetzt, angesichts der Belastungen für die Wirtschaft durch die Corona-Krise, notwendiger denn je. Kommt alles, wie es die Vorgaben von Deges vorsehen, soll die A 49 im Oktober 2024 durchgängig befahrbar sein. Für die Region gehe es insgesamt um neu anzusiedelnde Betriebe und eine funktionierende, komplette Infrastruktur, so Eitel im Gespräch mit dieser Zeitung. Nicht zuletzt erinnert er auch an eine Entlastung der Anlieger der Bundesstraße 3.

Ganz anders die Position der A-49-Gegner. Barbara Schlemmer, Sprecherin des „Aktionsbündnisses keine A 49“, zeigte sich vom Ausgang des letzten Verfahrens „nach dem Verlauf der Verhandlung nicht überrascht“. Eine Überraschung sei jedoch die schnelle Verkündung des privaten Partners für den Bau und Betrieb. Zugleich kündigte Schlemmer gegenüber der OP an, eine Berufung gegen die Leipziger Urteile zu prüfen. „Vor dem Europäischen Gerichtshof wie auch dem Bundesverfassungsgericht“, so die Hombergerin.