Stadtverordnete stimmen zudem neuen Eintrittspreisen für Bäder zu
Von Florian Lerchbacher
Neustadt. Eltern, die ihren Nachwuchs derzeit in die Kindertagesstätten der Stadt Neustadt schicken, müssen nur für die Tage die Beiträge und die Versorgungspauschale zahlen, an denen die Kinder auch tatsächlich die Einrichtung besuchen. Grund dafür ist die Corona-Pandemie, beziehungsweise die Empfehlung der Landesregierung, von einem Besuch der Kitas abzusehen. Alle Stadtverordneten stimmten der Vorlage des Magistrats zu, der in diesem Zuge auch noch darauf hinweist, „dass für die kommunalen Kindertagesstätten zwar kein grundsätzliches Betretungsverbot besteht, aber von einem Besuch dieser dennoch nach Möglichkeit abgeraten wird.“
Ebenfalls einstimmig segneten die Stadtverordneten die neuen Eintrittspreise für Frei- und Hallenbad ab – die das letzte Mal im Jahr 2014 erhöht worden waren. Bürgermeister Thomas Groll betont, dass Kinder unter fünf Jahren die Bäder weiterhin kostenlos besuchen können. Er sagt, dass die Preise „moderat“ sind und dem „Durchschnitt anderer Kommunen“ entsprechen.
Kinder (6 bis 13 Jahre) zahlen künftig beispielsweise 2 Euro (statt bisher 1,80 Euro), Jugendliche (bis 18 Jahre) 2,50 Euro (2,30 Euro), Erwachsene 3,50 Euro (3,30 Euro). Saisonkarten kosten 40, beziehungsweise 47, beziehungsweise 75 Euro. Die Saisonkarte für Familien kostet künftig 170 statt bisher 145 Euro. Jahreskarten werden abgeschafft – wurden aber, laut Stadt, kaum nachgefragt.
Des Weiteren stimmten die Stadtverordneten einem sogenannten Aufstellungsbeschluss zu, dem ersten Schritt in einem Bauleitverfahren. Das letztendliche Ziel ist, dass in der Struth und am Lotterberg Freiflächen-Photovoltaikanlagen aufgestellt werden können – außerdem können sich die Neustädter laut Bürgermeister Thomas Groll vorstellen, dass auch im Gebiet der ehemaligen Kaserne solche Anlagen Platz finden können, und dass der Solarpark in der Hainmühle erweitert werden könnte.
Kreisbauamt und Regierungspräsidium hatten die Stadt aufgefordert, sich festzulegen, wo insgesamt Photovoltaikanlagen auf Freiflächen aufgestellt werden könnten, statt dies Stück für Stück zu tun – es dürfen schließlich maximal zwei Prozent der kommunalen Flächen mit solchen Anlagen bestückt werden, wie Groll erläutert. Die Neustädter leiteten außerdem noch eine Änderung des Flächennutzungsplanes ein, da die ins Auge gefassten Flächen derzeit noch für Landwirtschaft vorgesehen sind.