Straßenbeiträge – Änderung steht bevor

Am Montag sollen die Stadtverordneten die neue Satzung beschließen • Abschaffung kommt nicht in Frage
Seit Jahren setzen sich Neustadts Stadtverordnete mit der Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge auseinander.
Am Montag um 19 Uhr sollen sie im historischen Rathaus die Satzung beschließen.
von Florian Lerchbacher
Neustadt. Die Straßenbeiträge beschäftigen die Stadtverordneten schon seit vielen Monaten. Die Neustädter hatten sich eigentlich schon für das solidarische Modell der wiederkehrenden Beiträge entschlossen, doch in jüngster Vergangenheit entschieden nun einige Kommunen, die Beiträge völlig abzuschaffen. Ein Ansatz, den in der Junker-Hansen-Stadt aber nur die FWG präferieren würde. CDU und SPD sind weiterhin für den bisher ein- geschlagenen Weg.
Bürgermeister Thomas Groll erklärte im Haupt- und Finanzausschuss, warum die Stadt sich eine Abschaffung der Gebühren nicht leisten könne und wolle: Sie müsste die Grundsteuer erhöhen. Wetzlar habe dies beispielsweise getan und den Wert von 590 auf 780 Prozentpunkte anheben müssen. Noch dazu halte er es für ungerecht, über die Steuern die Straßensanierungen zu finanzieren, da es dann keine Freistellung für Bürger geben könne, die in den vergangenen Jahren erst Anliegergebühren zahlen mussten. Markus Schäfer vom Büro „Kommunal-Konsult Becker“, das die Neustädter berät, betonte, eine Nachbarstadt müsste die Grundsteuer von 420 um 256 Punkte anheben – um einen Kilometer Straße zu sanieren. „Der ganz große Schwachpunkt ist allerdings die fehlende Auflösung der Sonderposten“, stellte er heraus und resümierte: „Kommunen, die so etwas machen, bescheißen ihre Bürger.“
Gemeinsam mit Klaus Moog erläuterte Schäfer die entworfene Satzung für wiederkehrende Straßenbeiträge – beispielsweise erklärten sie noch einmal, dass sich die gewerbliche Nutzung von Grundstücken beziehungsweise den Gebäuden auf die Beiträge auswirken. Die Satzung soll zum 1. Januar rückwirkend gelten.
Zudem haben Moog und Schäfer einen Zeitplan entwickelt: Am Montag steht die Abstimmung über die Satzung auf der Tagesordnung. Am 6. Mai soll dann eine Homepage online gehen, die sich um die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Neustadt dreht. Am 16. und 23. Mai finden dann Informationsveranstaltungen (wahrscheinlich im historischen Rathaus Neustadt und im Dorfgemeinschaftshaus Momberg) statt. Am 29. Mai sollen sogenannte Selbstauskunftsbögen versandt werden: Die Bürger sollen dann über die Vollgeschosse ihrer Gebäude und deren Nutzung Auskunft geben, damit das Planungsbüro Grundlagen für die Berechnung der Beitragssätze erhält. In den ersten zwei Juniwochen gibt es eine Telefon- Hotline, damit Bürger Rückfragen stellen und sich Unterstützung bei der Beantwortung der Fragen beziehungsweise Expertenrat holen können. Zudem
finden im Juni insgesamt acht Bürgersprechstunden in der Kernstadt und den Stadtteilen statt. Bis 28. Juni sollen die Fragebögen schließlich beantwortet werden.
Den Juli prägt dann die Rücklauferfassung selbiger, den August die Sonderfallbearbeitung und die Plausibilitätsprüfung, die sich bis in den September zieht. Da steht dann die Flächenermittlung an, ehe im Oktober ein Bauprogramm aufgestellt und das Ermitteln der Beiträge folgt.
Die Kommune und die Stadtverordneten sollen parallel als Grundlage eine Prioritätenliste erstellen – die aber nicht über vier Jahre hinausgehen soll. Vier Jahre sind der geplante Abrechnungszeitraum bei der Sanierung von Straßen. Zudem muss eine Entscheidung über die sogenannten „historischen Straßen“ getroffen werden. Bürgermeister Thomas Groll freute sich im Ausschuss noch über 90 000 Euro, mit denen das Land Hessen die Stadt bei der Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge unterstützt. Davon sollen zunächst die Umstellungskosten in Höhe von 65 000 Euro finanziert werden.