„Ein bedauerliches Fehlverhalten“

Neustadts Bürgermeister Groll verlor nach nächtlicher Alkoholfahrt in Gießen seinen Führerschein
Neustadt. Thomas Groll, seit einer Woche neuer Bürgermeister von Neustadt, wurde wegen „fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr“ seine Fahrerlaubnis entzogen.
von Markus Engelhardt
„Es gibt Menschen, die mich freundlicherweise unterstützen.“ So beschreibt Neustadts neuer Bürgermeister Thomas Groll, auf welche Weise er derzeit seine zahlreichen Termine wahrnimmt. Bis Mitte Oktober ist der 36-jährige Jurist darauf angewiesen, dass ihn besagte Menschen in ihrem Auto mitnehmen – denn seit Januar verfügt er nicht mehr über eine gültige Fahrerlaubnis.,Diese wurde ihm nach einer nächtlichen Autofahrt unter Alkohol-einfluss für neun Monate entzogen.
Auf Anfrage der OP bezeichnet Groll seine Trunkenheitsfahrt als „ein bedauerliches Fehlverhalten meinerseits“. Er sei froh, dass kein Dritter zu Schaden gekommen sei, ergänzt der Christdemokrat.
Weitere Details, die in jüngster Zeit verbreitet wurden, will das politische Oberhaupt der Junker-Hansen-Stadt jedoch nicht kommentieren. „Fakt ist, dass der Führerschein bis Mitte Oktober weg ist“, sagt er. „Alles andere ist nicht mein Bier.“
Der Staatsanwaltschaft in Marburg liege kein Eintrag zu diesem Vorfall vor, berichtete deren Sprecherin Annemarie Wied auf Anfrage der OP, die jedoch kurz darauf den Grund dafür erfuhr. Denn nicht die Marburger Justizbehörden waren mit dem Fall betraut, sondern deren Kollegen in Gießen.
Dort sei Thomas Groll im Januar in einen nächtlichen Unfall verwickelt gewesen, teilt Ute Sehlbach-Schellenberg im Gespräch mit der OP mit. Die Sprecherin der Gießener Staatsanwaltschaft berichtet zudem, dass Polizeibeamte dem Bürgermeister aus dem Nachbarkreis eine „fahrlässige Trunkenheit im Verkehr“ attestiert hätten. Die Konsequenzen: Der 36-Jährige verlor die Fahrerlaubnis und musste 2100 Euro Geldstrafe zahlen. „Das war nach seiner Wahl zum Bürgermeister“, ordnet die Staatsanwältin das Geschehen zeitlich ein. Mehr Einzelheiten mochten weder Sehlbach-Schellenberg noch Groll selbst bestätigen. Dieser Vorfall hat durchaus Auswirkungen auf die neue Tätigkeit des Juristen im Neustädter Rathaus, die er gestern vor einer Woche angetreten hat. Neben den erwähnten freundlichen Menschen greife er auf den öffentlichen Personen-Nahverkehr zurück, erläutert das Stadtoberhaupt seinen Arbeitsalltag.
HINTERGRUND
Trunkenheit am Steuer
300 „folgenlose Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss“ – wie die Behörden es formulieren – hat die Polizei im vergangenen Jahr im Landkreis Marburg-Biedenkopf gezählt. Dies seien 42 Fälle mehr als im Jahr 2005, ergänzt Polizeisprecher Martin Ahlich.
Er und Staatsanwältin Annemarie Wied erläutern, wie besagte Fahrten unterteilt werden: Bis 0,8 Promille spricht der Gesetzgeber von einer Ordnungswidrigkeit. Bis 1,1 Promille gilt das nur, wenn keine Ausfallerscheinungen festgestellt wurden.
Falls der Autofahrer allerdings beispielsweise in Schlangenlinien fährt, gilt seine Alkoholfahrt ab besagtem Promillewert bereits als Straftat. Das Gleiche gilt in jedem Fall ab einem Wert von 1,1 Promille.
■ Paragraph 316 des Strafgesetzbuchs behandelt Trunkenheit im Verkehr: „Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.“