Ohne Zwischenschritt zur Doppik

Mitarbeiter der Neustädter Verwaltung bereiten sich kontinuierlich auf neue Buchführung vor
Neustadt. Auch die Verwaltung der Stadt Neustadt bereitet sich auf die Umstellung von der kameralistischen Haushaltsführung auf die kaufmännische Buchführung vor.
von Bodo Ganswindt
Die Einführung der doppelten Buchführung in den Städten und Gemeinden, auch Doppik genannt, ist inzwischen eine beschlossene Sache und somit verbindlich. Die Hessische Gemeindeordnung schreibt vor, dass alle Kommunen zum l. Januar 2009 eine erste Eröffnungsbilanz vorlegen müssen.
Während in der bislang praktizierten kameralistischen Buchführung lediglich der Geldverbrauch abgebildet wurde, ermöglicht die kaufmännische Doppik durch die Gegenüberstellung von Ertrag und Aufwand die Darstellung des Ressourcenverbrauchs.
Die Doppik soll über eine planmäßige und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle einer Kommune sowohl die Vermögenssituation als auch die Höhe der Schulden transparent machen.
Bürgermeister Manfred Hoim erläuterte den Stadtverordneten in Beantwortung einer Großen Anfrage der SPD-Fraktion, was die Einführung der Doppik für die Verwaltung, aber auch für die politischen Gremien bedeutet.
Den Zwischenschritt zu einer so genannten erweiterten Kameralistik lehnt Hoim ab: „Der
größte Teil der Arbeiten, die für eine Umstellung zur Doppik notwendig wären, sind auch für die erweiterte Kameralistik zu leisten. Es macht daher keinen Sinn, die erweiterte Kameralistik beizubehalten. Eine Beibehaltung würde wegen der zusätzlichen Arbeiten zur Erstellung der Bilanzen mehr Aufwand zur Folge haben.“
Mit der Umstellung des Rechnungswesens sind vor allem die Mitarbeiter der Kämmerei und der Stadtkasse befasst.
Laut Hoim besteht bereits eine fünfköpfige Projektgruppe, deren Grundlagenschulung begonnen habe.
Hoim kündigte an, dass in einem nächsten Schritt die Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens erforderlich sei, ehe ein Kostenstellenplan und ein Produktplan entwickelt werde. Schließlich müsse eine Entscheidung darüber getroffen werden, welche Software verwendet werden soll.
Der Bürgermeister bezifferte die Kosten, die durch die Umstellung anfallen, auf insgesamt etwa 36000 Euro. Davon entfielen auf die Personalschulung etwa 27000 Euro und auf die Software etwa 9 000 Euro.
Als jährliche Folgekosten für die Wartung der Software nannte Hoim den Betrag von rund 3 300 Euro.
Auswirkungen auf den Bestand des Personals vermochte Hoim nicht zu sehen: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht zu erwarten, dass an irgendeiner Stelle Personal eingespart werden kann.
Ob zusätzliches Personal benötigt wird, insbesondere wegen des höheren Aufwandes in Folge der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung ist derzeit ebenfalls nicht absehbar.“ Geringfügige Verschiebungen von Aufgaben zwischen den Abteilungen seien allerdings denkbar.
Hoim rechnet damit, dass die gründlichere Datenerfassung langfristig auch mit einem allgemein höheren Verwaltungsaufwand verbunden ist. Allerdings verweist er auch auf die Vorteile, die aus den zusätzlichen Informationen aus der Kosten- und Leistungsrechnung erwachsen.
Für die Zeit bis Ende 2008 hat Hoim bereits einen Plan vorgelegt, der Auskunft darüber gibt, in welchen Schritten sich Neustadt auf den Start des neuen kommunalen Rechnungs- und Steuerungssystems vorbereitet.