Klage abgewiesen, Partner ausgewählt

Wichtige Entscheidungen für den Weiterbau der A 49 gefallen / Tochter des Strabag-Konzerns ausgewählt
Von Michael Rinde
Klagen gegen Weiterbau der A49© Zuerst fiel vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil, danach wurde der private Partner für den Autobahnbau bekanntgegeben.Foto: Michael Rinde

Leipzig. Es gibt gleich zwei Neuigkeiten rund um den Weiterbau der A 49: Zum einen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die letzte offene Klage gegen das Baurecht entschieden. Außerdem hat das Bundesverkehrsministerium bekanntgegeben, wer rund 30 Kilometer Autobahn bauen und später 60 Kilometer A 49 auch betreiben wird. Die Klage ist abgewiesen und eine Tochtergesellschaft des Strabag-Konzerns hat sich im Verfahren durchgesetzt.

Zunächst zur Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht: Schon in der mündlichen Verhandlung am 23. Juni hatte es sich abgezeichnet. Dort hatte der 9. Senat in Richtung der drei Kläger bereits signalisiert, dass er schon aus formalen Gründen heraus Bedenken habe. Dennoch gab das Gericht den Klägern noch einmal Gelegenheit, schriftlich zu einzelnen Punkten Stellung zu nehmen. „Klage abgewiesen, Partner ausgewählt“ weiterlesen

Von gespartem Geld und Investitionsmöglichkeiten

Stadtverordnete segnen Aussetzung der Kita-Gebühren ab und beschließen Bebauungsplan für zwei Solarparks
Von Florian Lerchbacher

Neustadt. Einer bunten Mischung an Magistratsvorlagen gaben Neustadts Stadtverordnete einstimmig ihre Zustimmung. Zwei Themen stachen dabei heraus: Die Befreiung eines Großteils der Eltern von der Gebührenpflicht in den Kindertagesstätten zu Lockdownzeiten und die Absegnung des Baus zweier Solarparks.

Zunächst widmeten sich die Stadtverordneten den Kita-Gebühren. Zwar steht in der Kostenbeitragssatzung, dass Eltern auch bei vorübergehenden Schließungen der Einrichtung die Gebühren entrichten müssen.

Dies sehe der Magistrat im Falle der von der Landesregierung aufgrund der Corona-Pandemie verordneten Schließung allerdings nicht als verhältnismäßig an, heißt es in der Vorlage. Eltern von Kindern, die zwischen dem 16. März und dem 29. Mai nicht in die kommunalen Kitas oder den Waldkindergarten (U-3-Kinder und Ü-3-Kinder in der Nachmittagsbetreuung) gehen konnten und eigentlich Gebühren berappen müssten, müssen nichts zahlen. „Von gespartem Geld und Investitionsmöglichkeiten“ weiterlesen