Hoim ist mit Vorstoß erfolgreich

Neustadt erhält vom Land weitere 500 000 Euro für die Stadtsanierung Anfragen und Anträge
Neustadt. Mit einer Reihe von Anfragen und Anträgen befasste sich die Neustädter Stadtverordnetenversammlung in ihrer jüngsten Sitzung.
von Bodo Ganswindt
Die SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung hatte sich mit einer Anfrage zum Förderprogramm Stadtumbau in Hessen an die Stadtverwaltung gerichtet. Hans-Gerhard Gatzweiler begründete für die Sozialdemokraten die Anfrage, deren Beantwortung Aufschluss darüber geben sollte, ob auch die Stadt Neustadt von dem Programm profitieren könnte beziehungsweise ob die Stadt überhaupt ein Konzept eingereicht hat. Gatzweiler teilte mit, er habe gehört, dass die Teilnahme Neustadts am Programm zur Altstadtsanierung angeblich kein Ausschlusskriterium für das Förderprogramm Stadtumbau sei.
Bürgermeister Manfred Hoim teilte mit, dass er sich mit der zuständigen Sachbearbeiterin beim Land in Verbindung gesetzt. Dort sei ihm unter dem Hinweis, dass Neustadt bereits mit dem Stadtteil Momberg am Landesprogramm zur Dorferneuerung und die Kernstadt an dem zur Altstadtsanierung beteiligt sei, signalisiert worden, dass bei dieser Doppelförderung keine Chance für eine weitere bestehe.
„Angesichts dieser wenig guten Aussichten habe ich darauf verzichtet, einen Antrag zu stellen“, sagte Hoim, „gleichwohl habe ich einen anderen Versuch gestartet.“ Er habe dem Wirtschaftsminister Alois Rhiel die finanzielle Situation Neustadts geschildert und habe in der Folge dessen die Zusage über den Betrag von 500000 Euro für die städtebauliche Sanierung erhalten. Die Summe müsse bis 2009 abgerechnet sein.
Gatzweiler räumte daraufhin in Richtung Bürgermeister ein:
„Ich stelle fest, sie haben ihre Pflicht getan und für uns etwas heraus geholt.“
Eine weitere Anfrage der SPD-Fraktion zielte auf den Stand der Dinge bezüglich des Umbaus des ehemaligen Schwimmbadkiosks in einen Jugendraum. Bürgermeister Hoim bestätigte gewisse Verzögerungen im Verfahren, das seit Juni 2005 im Gange sei. Hoim bezifferte die Baukosten für das Projekt auf 69000 Euro zuzüglich der Kosten für die Ingenieurleistungen.
Eine Erörterung des Nutzungskonzeptes mit dem Stadtjugendpfleger habe stattgefunden. Dieser habe das Konzept begrüßt.
Der Bauantrag werde im Frühjahr gestellt. Sobald die Baugenehmigung vorliege, könne mit den Arbeiten begonnen werden.
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragte den Magistrat einhellig zu prüfen, ob die Einrichtung eines Bürgerbüros möglich sei. Holger Gnau erläuterte die Initiative der CDU-Fraktion, die auf die Büros der Nachbarn in Stadtallendorf und Kirchhain verweist. Gnau sprach sich für den „Bürgerservice aus einer Hand“ aus mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten. Der Magistrat möge Sach- und Personalkosten ermitteln sowie Aussagen über Öffnungszeiten und Ort des Bürgerbüros machen.
Auch die SPD begrüße ein Bürgerbüro als ein Instrument der Bürgernähe, teilte Georg Metz mit. Allerdings hätte sich seine Fraktion mehr gefreut, wenn der Bürger gefragt würde, welchen Service er von einem derartigen Angebot erwarte.
Günter Hämer von den Republikanern witterte im Antrag der CDU eine populistische Initiative: „Hier soll offenbar deutlich werden, wie sehr die CDU an die Bürger denkt.“ In Neustadt könne jeder Bürger während der Sprechzeiten der Verwaltung kompetente Auskunft erhalten. Warteschlangen gebe es nicht.
Vor dem Hintergrund einer möglichen interkommunalen Zusammenarbeit soll auf Antrag der SPD-Fraktion der Magistrat Verhandlungen mit der Touristischen Arbeitsgemeinschaft (AG) Schwalm-Knüll über einen Beitritt Neustadts führen. Hans-Gerhard Gatzweiler wies darauf hin, dass sich die AG in diesen Tagen konstituiere.
Bürgermeister Hoim teilte mit, die AG habe Gesprächsbereitschaft signalisiert.
Der Magistrat wird demnächst Neustädter Gewerbetreibende anschreiben, um zu ermitteln, ob sie an einer einheitlichen Wegweisung zu ihren Betrieben interessiert sind. Einem entsprechenden SPD-Antrag stimmten die Parlamentarier zu.
Bürgermeister Hoim gab zu bedenken, dass möglicherweise ein unübersichtlicher Schilderwald entstehen könne. Auf jeden Fall sei eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung erforderlich. Das Vorgehen müsse mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt werden.