Momberg bekommt eine Talbrücke – MNZ

Rhiel beantragt Planfeststellung für die A 49 bis Anschluss Stadtallendorf-Ost
Von Pascal Reeber
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Kassel/Stadtallendorf. In Kassel sind gestern die Weichen für den Bau der A49 nach Stadtallendorf gestellt worden: Dort beantragte Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU] die Einleitung der Planfeststellung beim Regierungspräsidenten. Die Behörde muss die Planungen nun öffentlich auslegen, Kritiker hören und Bedenken in die Planung einarbeiten.
13 300 Meter lang soll das in Fachkreisen „VKE 30″ genannte Autobahnstück werden. VKE steht für Verkehrskosteneinheit. In drei davon ist der A49-Lückenschluss unterteilt .
Das gestern vorgestellte Stück beginnt in Schwalmstadt, führt entlang der B454 nach Wiera, zweigt dort nach Westen ab, führt südlich an Momberg vorbei und überspannt auf Höhe der Hochspannungsleitung die L3071 zwischen Neustadt und Speckswinkel.
■ Autobahn verläuft von Treysa bis Stadtallendorf über elf Brücken
Es führt am Windpark vorbei, knickt südöstlich von Erksdorf nach Süden ab und führt auf Höhe des Wald-Rastplatzes über die Bundesstraße 454. Hier entsteht ein Anschluss an die Autobahn, ebenso wie an derL3071.
Die Straße führt über insgesamt elf Brücken, davon zwei Talbrücken: Die Kälbachtalbrücke bei Momberg (310 Meter) und die Brücke über die Biedebacher Teiche südwestlich von Treysa (200 Meter). Auch wegen dieser Bauwerke wird der Autobahnabschnitt
105 Millionen Euro kosten, der gesamte Lückenschluss kostet etwa 450 Millionen Euro. „Wir machen einen großen Schritt in Richtung der Realisierung dieses für Nord- und Mittelhessen sowohl Verkehrs- als auch wirtschaftspolitisch wichtigen Autobahnbauprojektes“, sagte Rhiel in Kassel.
Für den noch fehlenden Abschnitt von Stadtallendorf bis zur A5 wolle man noch in diesem Herbst das Planfeststellungsverfahren anstoßen. Planfeststellung bedeutet: Die Pläne werden öffentlich ausgelegt, alle Betroffenen können Einwände und Bedenken einreichen und das Regierungspräsidium muss sie aufgreifen. Bedenken werden dann entweder begründet abgewiesen oder der Bauherr – in diesem Fall das Land Hessen – wird zu Nachbesserungen gezwungen. Der abschließende Planfeststellungsbeschluss schafft dann Baurecht.
Nach Ansicht von Rhiel hätte das Verfahren schon früher angestoßen werden können. „Die Nachkartierungen der Flora und Fauna haben uns mehr Zeit gekostet, als uns lieb war“, so der Minister. Man habe aber die Erfahrungen der A44 berücksichtigt. Dort musste die Planung nach einer Klage von Naturschützern eingestellt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dem Land auferlegt, umfangreiche Untersuchungen der Natur nachzureichen, bevor weiter gebaut werden durfte. Das wolle man beim Weiterbau der A49 von vornherein vermeiden. Es solle ein rechtsbeständiger Beschluss erreicht werden, so Rhiel.
»Die Pläne für den zweiten Abschnitt der A49 liegen einen Monat lang in den Rathäusern der betroffenen Kommunen Schwalmstadt, Neustadt und Stadtallendorf aus. Die Offenlage beginnt am Montag, 11. September und dauert bis zum Mittwoch, 11. Oktober.