Neustadt will Gebühren erhöhen – MNZ

Wasser, Abwasser, Friedhöfe und Bürgerhäuser sollen 2009 teurer werden
Von Alfons Wieber (0 64 28) 44 88 40 redaktion.mnz@mittelhessen.de
Neustadt: Friedhofs- Wasser- und Abwassergebühren sollen im kommenden Jahr in Neustadt steigen. Auch die Gebührenschraube für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Bürgerhaus und Grillhütte soll angezogen werden. Entsprechende Anträge legte der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vor. Der Beschluss steht noch aus.
Seit zehn Jahren erhebt Neustadt im Bereich der Wasserversorgung die gleiche Zählergrundgebühr. Sie beträgt 3,88 Euro pro Monat und Wasserzähler. In zwei Schritten soll nun die Grundgebühr bei der Zählergröße QN 2,5 angehoben werden: ab 2009 auf 5,35 Euro und ab 2010 auf 6,42 Euro pro Monat und Zähler.
Der Grund: Die Kommune verzeichnete bei der Wasserversorgung ein Defizit von rund 70 000 Euro. Das Defizit war nach Angaben von Bürgermeister Thomas Groll (CDU) vor allem durch die gesunkene Abnahmemenge entstanden. Außerdem werde der Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke (ZMW) die Kosten von vier Euro auf zukünftig 4,70 Euro pro Kubikmeter Abwasser anheben.
Auch bei der Unterhaltung der Gemeinschaftseinrichtungen schreibt die Stadt rote Zahlen. Deswegen sollen die Benutzungsgebühren für Dorfgemeinschaftshäuser und den Speckswinkler Zollhof um rund 50 Prozent steigen.
„Trotz alledem werden wir mit 125 Euro für die ganztägige Nutzung des jeweils großen Saales, zu dem dann noch die Verbrauchskostenpauschale von 30 Euro gerechnet wird, deutlich günstiger als andere Kommunen sein“, betonte Groll.
■ Grillen kann bis zu 55 Euro kosten
Auch Grillfeiern sollen teurer werden. Hier will der Magistrat allerdings nach Baujahr, Auslastung und Ausstattung unterscheiden. Konkret bedeutet das für die Grillhütte in Neustadt 55 Euro pro Tag und für die Anlagen in Mengsberg und Speckswinkel jeweils 45 Euro pro Tag. Für auswärtige Nutzer solle die Stadt einen
Aufschlag von zusätzlich 20 Euro verlangen.
Für den Neustädter Friedhof soll sowohl die Satzung als auch die Gebührenordnung geändert werden. Die neue Bestattungskultur soll zukünftig auch die Bestattung einer Urne in der neuen Urnenwand oder einem anonymen Grabfeld zulassen.
Bei dem Auf stellen von Grabdenkmälern soll darauf geachtet werden, dass sie sich in den vorhandenen Bestand einfügen. Das Ausheben der Gräber, das bisher vom Bauhof der Stadt ausgeführt worden war, soll zukünftig von einem Unternehmer ausgeführt werden.
Groll ist zuversichtlich, dass die Stadtverordneten den Gebühren-Erhöhungen zustimmen und sie in der nächsten Stadtverordnetenversammlung beschließen werden.