Neustädter Mitteilungsblatt

Aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt/Hessen

Nachtragshaushalt 2008 (Magistratsvorlage) Der Nachtragshaushalt 2008 wurde in der Ausschusssitzung und den Sitzungen der Ortsbeiräte der Stadtteile ausführlich diskutiert. In der SVV lobten Thomas Horn (SPD) und Karl Stehl (CDU) die Arbeit des Kämmerers und der Mitarbeiter der Stadt, die den Plan aufgestellt hatten. Sie bezogen sich im Wesentlichen auf die Erweiterung des Betreuungsangebotes in den Kindergärten, der Beschäftigung mit dem Demographischen Wandel, auf die moderate Anpassung der Gebühren und den Straßenbau, der ein heißes Thema in den Diskussionen im Vorfeld war. Günter Hämer (REP) kritisierte die Veranlagung für die Kirmes und stellte die Frage in den Raum, ob man sie nach derzeitigem Stand nicht kaputt mache. Die Veranstaltungen seien schlecht besucht, so Hämer, selbst der Festzug sei nur noch ein Schatten seiner selbst. Man könne auf keinen Fall mehr vom größten Volksfest im Marburger Land sprechen. Er schlug vor, die Stadtteile mehr ein zu binden, und größere Gruppen zu verpflichten, auch wenn man 40 Euro Eintritt verlangen müsste, in Stadtallendorf und Alsfeld klappe das doch auch.
Bürgermeister Thomas Groll erklärte dazu, dass Hämer mit seinen Kritikpunkten nicht den Kern treffe. Kritik üben sei in Ordnung, und auch von der Bevölkerung erwünscht, das gelte für alle Bereiche des öffentlichen Lebens, aber auch nur dann, wenn man selber an den Veranstaltungen teilgenommen habe. (Gelte nicht für Günter Hämer, der nahm immer an den Veranstaltungen teil.) Man solle das Fest nicht schlecht reden, sondern gemeinsam überlegen, wie man es besser machen kann. Die Festkommission könne er verstehen, wenn sie kein Programm bestellen, wo der Eintritt 40 Euro kosten würde.
Einführung des Digitalfunks BOS in Hessen (Magistratsvorlage) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass sich die Stadt an der Bildung einer Einkaufskooperation zwischen dem Land Hessen und den hessischen Kommunen zur Beschaffung digitaler Funkendgeräte beteiligt.
In der Begründung zu dieser Vorlage heißt es unter anderem, dass im Verlauf des Jahres 2010 die Einführung des Digitalfunks BOS in Hessen erfolgen soll. Aufgrund der Vorgaben des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport sind auch die Freiwilligen Feuerwehren umzurüsten. Nunmehr bietet das Land Hessen die Bildung einer Einkaufskooperation zwischen dem Land und den Kommunen zur Beschaffung digitaler Funkendgeräte an. Hierdurch werden Einsparungen bei der Beschaffung erzielt. Nach heutigem Stand werden die benötigten Haushaltsmittel im Jahr 2010 einzustellen sein.
Für den Bereich der Stadt Neustadt ist für die Umrüstung mit einem Auftragsvolumen von etwa 60.000 Euro zu rechnen. Die SVV hatte nun zu beschließen, ob sie sich an der Einkaufskooperation beteiligen möchte. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Bauleitplanung (Magistratsvorlage)
Zu beschließen waren die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr. 6 „Tränkbacher Weg“ Momberg. Der Vorlage wurde einstimmig zugestimmt.
Benutzungsordnung für das „Haus der Begegnung“
(Magistratsvorlage )
Die von der SVV am 13. Juni 1995 beschlossene Benutzungsordnung für das „Haus der Begegnung“ in Neustadt wird aufgehoben. Sie tritt mit der Bekanntmachung am folgenden Tag außer Kraft. In der Begründung heißt es dazu, dass mit der Neuverpachtung zum 1. August 2008 die Vergabe der Räumlichkeiten des „Hauses der Begegnung“, einschließlich des Saales, den Pächtern übertragen wurde. Die zur Regelung der Vergabe des Saales in der Verantwortung der Stadt Neustadt beschlossene Benutzungsordnung ist damit entbehrlich geworden und soll aufgehoben werden.
Der Vorlage wurde einstimmig zugestimmt.
Neuwahl einer Schiedsperson und eines Stellvertreters
(Magistratsvorlage )
Die Wahlperiode der Amtsinhaber für den Schiedsamtsbezirk Neustadt läuft am 5. November 2008 ab. Es sind deshalb Neuwahlen erforderlich, heißt es in der Begründung, die Wahlzeit beträgt fünf Jahre. Der bisherige Amtsinhaber Nikolaus Petri steht für eine Wiederwahl als Schiedsperson zur Verfügung, der Stellvertreter Norbert Lessmann, steht nicht mehr zur Verfügung. Der Magistrat schlägt zur Wahl Nikolaus Petri als Schiedsperson und Karlheinz Kurz als Stellvertreter vor. Die Bekanntmachung, dass interessierte Bürger sich zur Wahl stellen, ist am 17. Juli 2008 erfolgt. Es sind keine Meldungen eingegangen. Seitens der Bezirksvereinigung im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen werden keine Einwände erhoben. Das Amtsgericht hat ebenfalls keine Einwände gegen die Wiederwahl und die Neuwahl. Der Vorlage wurde einstimmig zugestimmt.
Abschluss einer Zielvereinbarung/Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Neustadt und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) (Magistratsvorlage) Die SVV hatte die Vorlage zu beschließen. In der Begründung dazu heißt es, dass die SVV im August 2008 die vom Büro gku Standortentwicklung GmbH Berlin erarbeitete städtebauliche und grünplanerische Bestandsaufnahme, sowie die Ausarbeitung zum standortspezifischen Konversionsverfahren für die Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne zustimmend zur Kenntnis genommen hat. In der letzten HFA-Sitzung machte der Vortrag von Dipl.-Ing. Röder deutlich, dass es jetzt im Fortgang des Konversionsverfahrens jetzt an der Zeit ist, eine Ziel- bzw. Kooperationsvereinbarung abzuschließen. Der Vorlage wurde einstimmig zugestimmt.
Bauleitplanung (Magistratsvorlage)
Zur Abstimmung durch die SVV stand die 6. Änderung des seit dem 21.1.1999 rechtswirksamen Flächennutzungsplanes für den Bereich Niederkleiner Straße, EMA-Kaserne. In der Begründung heißt es unter anderem dazu, dass in Verbindung mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes die Änderung der FNP Darstellung für den Technikbereich der EMA- Kaserne entsprechend den angestrebten Nutzungen eingeleitet werden soll. In der Folge sollen zur zivilen Nutzung gewerbliche Ansiedlungen möglich sein. Zur Umwidmung der Militärflächen in Gewerbegebiete ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes unumgänglich. Der Vorlage wurde einstimmig zugestimmt.
Bauleitplanung (Magistratsvorlage)
Aufstellen des Bebauungsplanes Nr. 25 „Vor der Dick“ Neustadt In der Begründung heißt es dazu, dass im Ergebnis der Konversionsplanung zur zivilen Folgenutzung der EMA-Kaserne konkrete Nachfragen für gewerbliche Ansiedlungsvorhaben, sowie Nachnutzungsmöglichkeiten vorliegen, die mit Arbeitsplatzbeschaffungen verbunden sind. Die bisher durch die Bundeswehr freigezogene Fläche wurde bereits über einen Mitbenutzungsvertrag an einen zivilen Nutzer vermietet, der für diese Flächen auch einen Kauf ins Auge fasst. Mit diesem Projekt ist bereits eine Inanspruchnahme des Technikbereiches von derzeit ca. 50 % belegbar. Das vorrangige Interesse der Stadt ist die Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Ansiedlung von Unternehmen und Institutionen, die unter den Standortbedingungen gute Bedingungen vorfinden. Der vorhandene Gebäudebestand, sowie die verkehrs-technische und infrastruktuelle Erschließung sind, soweit wirtschaftlich sinnvoll, zu erhalten. IM Bebauungsplan ist der Nachweis zu führen, dass die Entwicklung der Stadt Neustadt im Plangebiet mit der künftig gewünschten städtebaulichen Entwicklung übereinstimmt.
Der Vorlage wurde einstimmig zugestimmt.
Tourismusservice „Rotkäppchenland“ e. \. (Magistratsvorlage) Die SVV hatte zu entscheiden, ob die Stadt Neustadt ab dem 1. Oktober 2008 dem Tourismusservice „Rotkäppchenland e. V. „ beitritt, und in diesem Zusammenhang über eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 750 Euro (Mitgliedsbeitrag) Aus der ehemaligen Touristischen AG Schwalm-Knüll, dem die Stadt Neustadt schon im Jahr 2006 beitreten wollte, ist inzwischen der Tourismusservice „Rotkäppchenland“ hervorgegangen. Diesem gehören mittlerweile 16 Städte und Gemeinden, als auch Hotels, Gaststätten oder Cafes an. Der Service mit der Geschäftsstelle in Kirchheim, unterhält eine Homepage (www.rotkaepp-chenland.de), veranstaltet die Rotkäppchentage und ist auf Messen präsent, Er unterstützt seine Mitglieder bei Veranstaltungen und bietet selbst welche an. Aktuell ist das Projekt „Wandern im Rotkäppchenland“, welches mit Mitteln des Leader-Programms der EU gefördert werden soll. Auch das „Radfahren im Rotkäppchenland“ soll mittelfristig beworben werden. Der Magistrat hat sich intensiv um eine Mitgliedschaft beworben, weil er in der Form der interkommunalen Zusammenarbeit die Möglichkeit sieht, den Tagestourismus in Neustadt auszubauen und für die Kommune und ihre Sehenswürdigkeiten zu werben. Die Mitgliedschaft in der AG hat für die Stadt Vorteile, als Einzelkämpfer besteht die Möglichkeit der Förderung nicht. Der Beitrag der Stadt wird sich auf rund 2.700 Euro pro Jahr belaufen, in diesem Jahr fallen 750 Euro an. Der Vorlage wurde einstimmig

Straßenbaumaßnahme Momberg -Gestaltung der Straßenbeiträge Bürgermeister

Thomas Groll informierte dazu im Rahmen der Nachtragshaushaltsdebatte
Anlässlich der Einbringung des I. Nachtragshaushaltes thematisierte Bürgermeister Thomas Groll auch die Kanal- und Straßenbaumaßnahmen in der Arenecke, Pfaffenhöfer Straße und Tannenbergstraße im Stadtteil Momberg. Mittlerweile sind den betroffenen Anliegern die Beitragsbescheide zugegangen. Der Magistrat hat sich dafür entschieden, die Straßenbeiträge in fünf gleichen Raten anzufordern. Die Fälligkeiten wurden auf den 30. September und 31. Dezember 2008, sowie den 30. April, 31. Juli und 31. Dezember 2009 festgesetzt. Unabhängig hiervon besteht darüber hinaus die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen Stundungen im Rahmen der Abgabenordnung zu gewähren bzw. über gesonderte Zahlungsvereinbarungen zu entscheiden. „Die Einstufung der genannten drei Straßenzüge als so genannte „Anliegerstraßen“ basiert auf dem Hessischen Kommunalabgabengesetz und der Straßenbeitragssatzung der Stadt Neustadt (Hessen)“, so das Stadtoberhaupt. „Vor einer endgültigen Entscheidung über die Einstufung nahm der Magistrat mehrfach Rücksprache mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB). Es fand zudem ein Vororttermin mit der zuständigen Referentin des HSGB statt. Darüber hinaus standen wir in Kontakt mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt, Kompetenzzentrum Verkehrsinfrastrukturförderung. Beide Stellen waren unabhängig voneinander der Auffassung, dass die genannten Straßen als Anliegerstraßen einzustufen seien. Diese Bewertungen wurden in Kenntnis der Tatsache getroffen, dass sich das DGH und der Kindergarten in der Tannenbergstraße/Pfaffenhöfer Straße befinden und durch die Arenecke Busverkehr stattfindet. Staatsminister Dr. Rhiel der in seiner Eigenschaft als für den Straßenbau zuständiger Ressortminister von der Anliegergemeinschaft kontaktiert wurde, bestätigte ebenfalls die vorgenommene Einstufung der Kommune. Ich habe in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung darüber berichtet.“
„Den Anliegern steht es natürlich frei, die Entscheidung des Magistrats juristisch überprüfen zu lassen. Widerspruch und gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht sind die einschlägigen Rechtsbehelfe. Aufgrund der hohen Summen habe ich vollstes Verständnis dafür, wenn die Anlieger alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen werden. Wohl keiner von uns würde an deren Stelle anders handeln. Aus meiner Sicht ist es, auch im Hinblick auf kommende Veranlagungen, durchaus wünschenswert, dass wir eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung bekommen. Wenn auch jede Straßenbaumaßnahme grundsätzlich als Einzelfall zu betrachten ist, so darf man doch von einem Urteil Anhaltspunkte für zukünftiges Handeln erwarten. Ich möchte die angeforderten Beiträge in ihrer Höhe keinesfalls relativieren, muss aber dem immer wieder verbreiteten Gerücht, dass „Anlieger 40.000,- Euro und mehr für die Straße zahlen müssten“ entgegen treten. Die für den Straßenbau mittels Vorausleistungsbescheid angeforderte Höchstsumme beläuft sich auf rund 32.500,- Euro.“
„Anlässlich der Ortsbeiratssitzung in Momberg wurde Anfang September formuliert, „dass die Kommune auf weitere Straßenbaumaßnahmen solange verzichten soll, bis man sozialverträglichere Beiträge auf den Weg gebracht habe. Lassen Sie mich zu diesem Ansinnen aus Sicht des Magistrates Stellung nehmen.“ „Die anstehenden Straßenbaumaßnahmen der Jahre 2007-2013 sind in der von der Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2007 einstimmig beschlossenen „Prioritätenliste Straßenbau“ aufgeführt. Diese Liste war die Fortführung der Prioritätenliste 2006-2011. Die ein Jahr zuvor ebenfalls von sämtlichen Gremien, das heißt von Ortsbeirat, Magistrat und Stadtverordnetenversammlung behandelt und von dieser beschlossen wurde. Die „Prioritätenliste Straßenbau“ war der ausdrückliche Wunsch der Stadtverordnetenversammlung, gerade die SPD-Fraktion mahnte sie mehrfach an, und beruht zudem auf Feststellungen des Landesrechnungshofes zum Zustand der kommunalen Straßen in Neustadt. Ich erinnere mich noch gut an die vorhergehenden Diskussionen. Seitens der Fraktionen und auch der Ortsbeiräte wurde bei Ortsterminen und der nachfolgenden Beratung übrigens durchaus die Aufnahme weiterer Straßen gewünscht. Dass dies letztlich mit Anliegerbeiträgen gemäß den Sätzen der Straßenbeitragssatzung verbunden sein würde, muss allen klar gewesen sein.“
„Sowohl im Haushalt als auch im Nachtrag 2008 sind nun Planungskosten für die Nellenburgstraße, die Zimmererstraße und das Heidental eingestellt. Die entsprechenden Aufträge sind erteilt. Der Magistrat wird diese Straßenzüge entsprechend der bisherigen Beschlusslage in den Haushalt 2009 einstellen. Es ist dann an der Stadtverordnetenversammlung, über den Vollzug der Maßnahmen zu entscheiden. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass in der Nellenburgstraße und der Zimmererstraße dringende Kanalbauarbeiten des ZMA anstehen, die bereits aufgeschoben wurden. Für die Nellenburgstraße sind der Kommune durch Staatssekretär Dr. Güttier für 2009 GVFG-Mittel zugesichert worden. Diese kommen ausschließlich dem kommunalen Finanzierungsanteil zugute. Beim Heidental wird es sich ebenso wie bei der in der Prioritätenliste ebenfalls für 2009 vorgesehenen Fertigstellung des Weinberger Grunds in Speckswinkel um Erschließungsmaßnahmen, erstmalige Herstellung bzw. Fertigstellung einer Straße (85 % Anliegeranteil), handeln.
Ob und in welcher Form das Projekt Ritterstraße 2009, wie in der Prioritätenliste vorgesehen, angegangen wird, hängt entscheidend vom Verlauf der Sanierungsmaßnahmen „Deutsches Haus“ und „Bayerischer Hof“ und damit den noch zur Verfügung stehenden Städtebauförderungsmitteln ab. Entsprechend der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten erfolgte aber auch hier bereits ein Planungsauftrag.“ „Wenn nun die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Gesamtheit oder einzelne Fraktionen eine Änderung der „Prioritätenliste Straßenbau“ wünschen, so muss man dies den Magistrat wissen lassen bzw. eigene Vorschläge einbringen, damit gegebenenfalls eine neue Gewichtung vorgenommen werden kann“, fuhr Groll fort. Für den Magistrat ist zunächst einmal weiterhin die einstimmig beschlossene „Prioritätenliste Straßenbau 2007-2013″ Richtschnur des weiteren Handelns. „Bezüglich der Forderung nach „sozialverträglichen Gebühren“ sei zunächst darauf verwiesen, dass die Straßenbeitragssatzung der Stadt Neustadt auf der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes beruht. Die hierin vorgesehene prozentuale Beteiligung der Anlieger (75, 50 und 25 %) dürfte in weit mehr als 80 % der hessischen Städte und Gemeinden Anwendung finden. Bei Kommunen, die eine andere Aufteilung vornehmen, bedarf es jeweils einer genauen Einzelfallbetrachtung aus welchen Gründen dies geschieht. Wie kann man nun mit dem Eingangs formulierten Ansinnen umgehen, welche Möglichkeiten der Veränderung gibt es?
Möglichkeit 1, man verzichtet zukünftig grundsätzlich auf die grundhafte Erneuerung von Straßen und beschränkt sich lediglich auf Reparaturarbeiten. Manche Kommunen wählen diesen Weg. Die Kosten hierfür sind allerdings nicht umlagefähig. Dieses Vorgehen ist aus Sicht des Magistrates aufgrund des Zustandes einzelner Straßen unverantwortlich (Verkehrssicherungspflicht der Kommune, Unfallgefahr) bzw. verschiebt das Problem lediglich auf kommende Generationen. Es möge aber keiner glauben, dass es dann günstiger würde. Zudem stellt sich dann die Frage, wer festlegt, ob nicht im Einzelfall doch eine grundhafte Erneuerung angezeigt ist.
Möglichkeit 2, man beschränkt die beitragsfähige Fläche auf eine Mindestgrenze. Dies erscheint nach einschlägiger Rechtssprechung nicht umsetzbar und wirft auch die Gerechtigkeitsfrage auf, schließlich bieten größere Grundstücke mehr Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Auftretende Einnahmeausfälle müsste dann die Kommune, und damit letztlich die Allgemeinheit, tragen. Noch ein Wort zu den Einnahmeausfällen, wenn keine Kompensation geschaffen wird, heißt dies im Ergebnis höhere Schulden und/oder den Verzicht auf „freiwillige“ Leistungen insbesondere im sozialen Bereich (Bäder, Vereins- oder Jugendarbeit, Gemeinschaftseinrichtungen).
Möglichkeit 3, die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, die Straßenbeitragssatzung zu verändern und beschließt zugleich aber keine alternativen Einnahmeverbesserungen. Hier stellt sich zunächst die Frage, um wie viel Prozent der Straßenbeitrag für „Anliegerstraßen“ gesenkt werden soll und wie man in diesem Zusammenhang mit der Beitragshöhe bei innerörtlichen bzw. überörtlichen Durchgangsstraßen (derzeit 50 bzw. 25 %) verfährt. Auch wäre zu berücksichtigen, dass etwa die Anlieger der Emil-Rössler-Straße, des Struthrings, der Graf-Spee und Freiherr-vom-Stein-Straße oder der Straße Am Schalkert kein Verständnis für diese Veränderung aufbringen würden, die in jüngster Vergangenheit alle noch mit 75 % veranlagt wurden. Die Einnahmeausfälle, im aktuellen Beispiel Momberg zumindest 230.000,- Euro bei einem Anliegeranteil von „nur“ 50 % (statt der derzeitigen 75 %), wären bei dieser Konstellation alleine von der Kommune zu tragen. Dies würde sich bei weiteren Straßenbauprojekten natürlich fortsetzen.
Möglichkeit 4, die Beitragssätze für Anliegerstraßen werden gesenkt. Der ausbleibende Teil wird durch Einnahmeverbesserungen ausgeglichen. Hierfür bieten sich, wenn überhaupt, nur die Grundsteuer oder die Gewerbesteuer an. Eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes hält der Magistrat unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der wirtschaftlichen Lage für nicht vertretbar. Schauen wir also auf die Grundsteuer. Nehmen wir an, der Beitragssatz sollte für Anliegerstraßen von 75 % auf 50 % gesenkt werden, dann müsste die Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) unter Berücksichtigung der Zahlen des aktuellen Falls um rund 40 % erhöht werden, um die Einnahmeausfälle zu kompensieren. Es erscheint fraglich, ob eine solche Erhöhung, die lediglich einem konkreten Zweck dienen würde, vor den Verwaltungsgerichten Bestand hätte. Mit massiven Protesten der Bürgerschaft wäre zu rechnen. Wie würden etwa die Anlieger jener Straßen reagieren, die in den letzten Jahren ebenfalls zu nicht unerheblichen Beiträgen herangezogen wurden und nun nochmals über die Erhöhung der Grundsteuer belastet würden? Sollten auch die anderen beiden Beitragssätze abgesenkt werden, müsste die Grundsteuer noch viel deutlicher erhöht werden. Zudem sei darauf hingewiesen, dass der Fortbestand der Grundsteuer zumindest in Frage gestellt wird und diesbezüglich Klagen bei den Obergerichten anhängig sind. Seitens der Bürgerschaft wurden von Bürgermeister und Magistrat „kreative“ Ideen zur Beitragsminimierung eingefordert. Aus heutiger Sicht gibt es nach dem Dafürhalten des Magistrates nur die aufgezeigten vier Möglichkeiten. Die damit einhergehenden Schwierigkeiten habe ich versucht darzulegen. Einen „Königsweg“ kann der Magistrat nicht erkennen. Wenn ich auf die rechtliche Problematik der einzelnen Varianten hingewiesen habe, so ist dies keine Sturheit oder Unflexibilität, sondern gehört einfach zu einer objektiven Bewertung der Sachlage hinzu.“
„Es ist an der Stadtverordnetenversammlung gegebenenfalls einen Handlungs- und Prüfauftrag an den Magistrat zu formulieren. Diesem würden wir natürlich nachkommen und den HSGB im Bedarfsfall um eine juristische Beurteilung der Varianten bitten. Die letztliche Entscheidung über das weitere Vorgehen obliegt diesem Hause. Als oberstes Beschlussorgan der Kommune kann nur die Stadtverordnetenversammlung Satzungsrecht schaffen bzw. verändern. Mein Ziel ist es, mit dieser Stellungnahme aus Sicht des Magistrates den Fraktionen die Grundlage für eine kommende Diskussion der Angelegenheit zu geben bzw. die Öffentlichkeit über die Problematik umfassend zu informieren. Möglicherweise gibt es aus der Bürgerschaft heraus ebenfalls Vorschläge zur Behandlung der Thematik“, so Groll am Ende seiner Ausführungen.“

Neugestaltung der Ortsmitte in Speckswinkel Drei Architekturbüros stellten im Zollhof ihre Arbeitsergebnisse vor

Bürgermeister Thomas Groll, Ortsvorsteher Karl Stehl und der Leiter des Ordnungsamtes nahmen an der Veranstaltung teil. Ortsvorsteher Karl Stehl begrüßte die Vertreter der drei Architekturbüros, wie Petra Geißel-Born aus Mainz, Bernd Rode und Karsten Schmidt aus Alsfeld und Holger Möller vom BAS Kassel, sowie die anwesenden Mandatsträger und Bürger von Speckswinkel.
„Es geht heute um unsere Dorfmitte, die derzeit mehr oder weniger dem Verfall preisgegeben ist. Wir haben uns Gedanken gemacht, werden aber nicht über die Köpfe der Eigentümer hin entscheiden. Wir wollten mit der Beauftragung der Architekturbüros Visionen aufzeigen, ich denke, das ist den Dreien gelungen“, so Karl Stehl. „Schule, Kindergarten und unser Dorfladen müssen erhalten bleiben. Wir profitieren hier von den Firmen Ferrero und Winter aus Stadtallendorf, dadurch ziehen sich junge Familien in unser Dorf. Für sie müssen wir Wohnraum schaffen, außerdem beleben wir mit der Gestaltung der Dorfmitte auch unser Vereinsleben.“
„Im Rahmen des Demographischen Wandels werden sich unsere Dörfer und Städte verändern, wir werden weniger Bürger haben und sie werden immer älter“, so Bürgermeister Thomas Groll. „Im Rahmen des Projektes „Zukunft für Neustadt“ soll auch mehr Leben in unsere Dörfer ziehen. Die Pläne, die die drei Architekturbüros erarbeitet haben, dürfen nicht morgen in der Schublade landen und dem Vergessen preisgegeben werden. Sie sind zunächst nur ein Traum, wie man die Dorfmitte im Ort verändern kann. Jetzt müssen wir Partner finden, wie die Denkmalpflege, Land und Bund, die bereit sind, zu unterstützen und Kompromisse zugunsten der Veränderung zu machen. Für die Zukunft erhoffe ich mir wie im Fußball Mittelfeldspieler und Stürmer, um vielleicht am Ende auch ein Tor zu schießen.“ Petra Geißel-Born stellte als erste ihre Visionen vor. Sie ging zunächst auf die Gegebenheiten wie Haufendorf rund um die Kirche mit Fachwerkbauten, hohen Sandsteinsockeln, Satteldächern, Holzschindeln, Lattenzaun und Kopfsteinpflaster ein. Sie ging in ihren Visionen um die Dorfmitte, in die sie die Teichanlage und Freiflächen einbeziehen möchte, von Neubauten, Neubauten nach Abriss und Umnutzung bestehender Gebäude und Scheunen aus. 50 neue Wohnbereiche könnte man so schaffen. Wobei sie einen Mehrgenerationenwohnhof mit Spielplatz, touristischer Nutzung durch Umnutzung alter Bausubstanz einbezieht. Die Platzgestaltung mit Brunnen, Bänken, einem Cafe, Bauernmarkt und Backhaus inbegriffen. Sie könne sich auch für Touristen Seminare für Schlachten oder Bierbrauen durchaus denken. Speckswinkel ist ein schönes Dorf, so die Architekten des Büros Schmidt und Strack aus Alsfeld. Neubausiedlungen, die alles zerstören kämen hier nicht in Frage. Einfamilienhäuser im Sinne von Villen oder Schlössern ist alles andere, als man sich hier vorstellen kann. „Wir wollen aktive Nachbarschaft und Geborgenheit schaffen. Dabei möchten wir alte Vorteile zu Rate ziehen, denn alles andere endet im Reich der Träumerei. Für solche Visionen sind die Orte einfach zu klein“, so Karsten Schmidt. „Wir müssten schlechte Bausubstanz herausnehmen, und rund um den Dorfplatz mit neuer Bebauung ergänzen“, fuhr Bernd Rode fort. „Wir haben uns für ein Hofhaus entschieden. Dadurch könnten zehn neue Wohneinheiten mit Hofanlage, Garten und Hausbaum geschaffen werden. Aus der denkmalgeschützten Doppelscheune könnte man Wirtschaftsgebäude mit WC und Küche und einem Kindergarten entstehen lassen, und einem Raum für Feste und Feiern, aus dem Wohnhaus eine Tagespflegestation aufbauen. In den zehn Hofhäusern können jung und alt zusammenwohnen.“ „Das Dorf Speckswinkel ist aus der Luftperspektive betrachtet ein schönes Dorf mit schöner Struktur, die Höfe durch ländliche Nutzung geprägt und vom Freiflächenkapital für eine Nutzung gewappnet“, so Holger Möller vom BAS Kassel. „Hier muss man städtebaulichen Denkmalschutz mit Neubau verbinden. Ich kann mir modernes Wohnen um einen Anger herum vorstellen. Drei verschiedene Baugrößen zwischen Einfamilie, Mehrfamilie und einem Langhaus. Die Eingänge alle von der Mitte, also dem Anger angeordnet. Landschaft, Ökologie und Energie inbegriffen. Ich kann mir ein Blockheizkraftwerk in der Mitte vorstellen, oder die Nutzung der Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen. Für die Wohngebäude stelle ich mir eine Kombination von Neu und Alt vor.“
„Ich möchte mich bei allen bedanken, die an der Planung teilgenommen haben“, so Groll. „Alle haben sich mit den Gegebenheiten beschäftigt, alle haben verschiedene Varianten aufgezeigt und sind am Ende doch wieder zu Gemeinsamkeiten gekommen. Alle Vorschläge sind diskussionswürdig, man sollte es angehen.“
Ortsvorsteher Karl Stehl leitete die anschließende Diskussion. Horst-Günther Freund fand es alles beeindruckend, was es für Möglichkeiten gibt, trotzdem fehlte ihm bei allem die Änderung des „scheppen“ Festplatzes vor dem Zollhof. Er glaube auch nicht an eine schnelle Veränderung in der Dorfmitte, obwohl alle Vorschläge ideal seien.
Der Dorfplatz wurde mit Mitteln der DE saniert. Bei Veränderung könne es sein, dass man Mittel zurückgeben muss, die Antwort. Zudem müsse geprüft werden, ob dort eine Veränderungssperre draufläge, so Thomas Dickhaut.
Hans-Gerhard Gatzweiler wollte wissen, ob man die Maßnahme über eine Gesamterschließung oder in Einzelmaßnahmen abwickeln möchte.
Holger Möller meinte dazu, dass man es Stück für Stück, aber mit Konzept machen sollte. Rode fügte hinzu, dass es über ein Bauleitverfahren machbar wäre, wobei die Strukturen stimmen müssten. Wer übernimmt die Kosten für die Bauvorbereitung? Ein Investor oder auch jedes Haus ist einzeln möglich. Bei der Größe und Qualität nicht teurer als im Neubaugebiet, die Grundstücksbereinigung wäre allerdings teurer und würde auf die Summe von Bauland umgelegt. Es wäre sicher günstig, so Groll, wenn man einen Investor auf dem Gebiet von rund 8-9.000 ha hat, der das Land baureif macht. Trotzdem würden diese Kosten auf die Bauwilligen umgelegt. Hier muss man potentielle Investoren zunächst einmal ansprechen und dann Schritt für Schritt weitergehen. Man könne auch eine Baugenossenschaft gründen, aber wichtiger wäre es erstmal die vier Eigentümer an einen Tisch zu bekommen, um erst einmal zu prüfen, was haben die mit ihren Grundstücken für die Zukunft für Pläne.
Interessierte Bürger und Mandatsträger ließen sich das Konzept der drei Architekten an ihren Plänen erklären.