Aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt/Hessen
Anlage eines Friedwaldes in der Gemarkung Neustadt/Stadtteile (Antrag CDU-Fraktion)
Bürgermeister Manfred Hoim stellte in der letzten Stadtverordnetenversammlung eine Stellungnahme des Forstamtes Kirchhain (Hessen Forst) zum Antrag der CDU-Fraktion bezüglich der Anlage eines Friedwaldes innerhalb oder außerhalb des Neustädter Stadtwaldes vor. Das Forstamt Kirchhain, so war aus deren Antwortschreiben zu entnehmen, stehe einer wie auch immer gearteten Bestattungsanlage im Wald grundsätzlich positiv gegenüber. Dabei sei die Einhaltung der zurzeit in Arbeit befindlichen spezifischen Rechtsvorschriften sicherzustellen, forstrechtliche Auswirkungen zu beachten und Verantwortlichkeiten der beteiligten Akteure zu regeln. Von entscheidender Bedeutung, so heißt es weiter, ist die Auswahl der bestgeeigneten Örtlichkeiten, um Konflikten mit dieser besonderen Art der Waldnutzung mit den herkömmlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen und Funktionen des Waldes vorzubeugen. Im Neustädter Wald kämen Abteilungen in der Nähe der Nellenburg in Frage. Naturschutz, Holzproduktion darf nicht eingeschränkt werden. Details der Eignung sollten konkret abgestimmt und vor Ort besprochen werden.
Auch eine Ausweisung einer Bestattungsanlage außerhalb des Stadtwaldes in Kooperation mit den betreffenden Waldeigentümern wäre grundsätzlich machbar. So unter anderem im Bereich des Staatswaldes (Forstkapelle) oder im Bereich des Bundeswaldes (Kohlberg). Diese Vorschläge seien dann mit den entsprechenden Landes- bzw. Bundesforstverwaltungen abzusprechen.
Erweiterung des Betreuungsangebotes für städtische Kindergärten (Antrag CDU-Fraktion)
Die Stadt Neustadt hat an alle Kindergärten Fragebogen zum erweiterten Angebot für die Kinder verteilt. 70 Fragebögen wurden ausgefüllt zurückgegeben, so Bürgermeister Manfred Hoim. Davon waren 24 Fragebögen ohne Angabe für eine Betreuung ab 7.00-17.00 Uhr. 35 Fragebögen enthielten eine Angabe für die Betreuung ab 7.00 Uhr, 33 waren für eine Betreuung bis 17.00 Uhr. 35 Befragte haben angegeben, dass beide Elternteile berufstätig sind, bei 30 Befragten handelt es sich um einen Arbeitnehmer in der Familie, neun haben sich geäußert allein erziehend zu sein. Für eine Betreuung in den vier Kindergärten von 7.00-17.00 Uhr würden im Kindergarten Allee 2,5 Mehrstunden, in den Kindergärten Eichsfelder Straße, Mengsberg und Speckswinkel jeweils 4,5 Mehrstunden nötig. Das ergibt insgesamt über den Monat 347,84 Stunden. Dadurch entsteht ein Mehrbedarf für zwei Kräfte (Je Gruppe eine Gruppenleiterin und eine Zweitkraft). Für vier Vollzeitkräfte im Jahr würde das einen Kostenaufwand von 176.650 Euro bedeuten. Daneben würden zusätzliche Kosten für die Anschaffung von Geräten/Geschirr für die dann notwendige Versorgung mit Mittagessen und weitere Kosten für die Bereitstellung von zusätzlichen Betten für den Mittagsschlaf der bis vierjährigen Kinder anfallen.
Vom Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf wurde mitgeteilt, dass dort zurzeit kein Betreuungsangebot von Tagespflegepersonal bekannt ist, noch wird dieses ergänzende Angebot nachgefragt. Der Einsatz von Tagespflegepersonal, so heißt es weiter, ist nicht im Rahmen der Erlaubnis zum Betrieb einer Tageseinrichtung vorgesehen. Die Betreuung durch Tagespflegepersonal erfolgt nach einem privatrechtlichen Vertrag zwischen der Betreuung und den Eltern des jeweiligen Kindes. Die Tagespflegepersonen bedürfen einer Erlaubnis zur Kinderbetreuung, sofern die wöchentliche Zeit über 15 Stunden liegt und länger als drei Monate besteht. Im Rahmen dieser Erlaubnis können bis zu fünf Kinder gleichzeitig außerhalb der eigenen Wohnung betreut werden. Eingegangen wurde in dem Schreiben auch auf eine eventuelle Förderung, die eine maximale Summe von rund 800 Euro im Bambini-Programm vorsieht. Zu klären wäre in diesem Rahmen auch die Versicherung der Kinder. Fest steht, dass eine Randzeitenbetreuung durch Tagespflegepersonal einen häufigen Wechsel der Betreuungspersonen zur Folge hätte, das besonders für jüngere Kinder ein Problem darstellen könnte. Leider, so hieß es weiter, könne der Kreis nicht auf Erfahrungen zurückgreifen.
Bauleitplanung der Stadt Neustadt (Magistratsvorlage)
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Marburger
Straße/ An der Ziegelei wurde ohne Diskussion einstimmig
beschlossen.
Wahl des Stadtverordnetenvorstehers
Norbert Krapp wurde einstimmig zum neuen Stadtverordnetenvorsteher gewählt und nahm die Wahl auch an. „Ich bedanke mich für das Vertrauen, und hoffe, dass die Zusammenarbeit auch klappt“, so Krapp. „Ich werde diese Aufgabe unparteiisch angehen, und freue mich auf die Zusammenarbeit mit allen Fraktionen und Parteien und dem Magistrat. Ich danke Thomas Groll für seine gute Arbeit und wünsche ihm für seine neue Aufgabe als Bürgermeister von Neustadt stets eine glückliche Hand.
Ich hoffe auf eine gute Zusammenarbeit mit den Ortsvorstehern der drei Stadtteile und auf die Zusammenarbeit mit den Schriftführern Klaus Groll und Norbert Gies.